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Steuerfreibetrag des Kindes clever nutzen

Von Matthias Gruber · 2026-03-06
Ein oft übersehener Vorteil beim Junior-Depot auf Kindesnamen:

Jedes Kind hat einen eigenen **Sparerpauschbetrag von 1.000€** und einen **Grundfreibetrag von ~11.600€** (2026).

Das bedeutet: Kapitalerträge des Kindes bis 1.000€ sind steuerfrei. Mit NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) vom Finanzamt sogar noch mehr.

Praktisch heißt das: Ein Depot mit 50.000€ und 2% Ausschüttung (= 1.000€/Jahr) wäre beim Kind komplett steuerfrei.

*Disclaimer: Ich bin Finanzberater, aber das hier ist keine individuelle Beratung. Im Zweifel euren Steuerberater fragen!*

💬 3 Antworten

Florian Koch
2026-03-07
NV-Bescheinigung ist ein super Tipp! Muss man beim Finanzamt beantragen, geht aber relativ einfach.
Andreas Maier
2026-03-09
Guter Hinweis! Das bespreche ich auch in meinem Wirtschafts-Unterricht.
Markus Fischer
2026-03-09
Danke für die Erklärung. Das mit dem Sparerpauschbetrag des Kindes wusste ich noch nicht.

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