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Beitragsbemessungsgrenze

Arbeitab 9 J.
Die Einkommensobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. 2025: Rentenversicherung bis 7.550€/Monat, Krankenversicherung bis 5.512,50€/Monat. Wer mehr verdient, zahlt anteilig WENIGER.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag des Einkommens, auf den Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.

Aktuelle Werte 2025:

Rentenversicherung:

West: 7.550€/Monat (90.600€/Jahr)
Ost: 7.550€/Monat (seit 2025 angeglichen!)
• Beitragssatz: 18,6% (je 9,3% AG + AN)

Kranken-/Pflegeversicherung:

Bundesweit: 5.512,50€/Monat (66.150€/Jahr)
• KV-Beitrag: ~16,3% (je ~8,15% AG + AN)
• Maximaler AN-Beitrag: ca. 449€/Monat

Was bedeutet das in der Praxis?

Auf Einkommen ÜBER der BBG werden KEINE weiteren Beiträge fällig:

• Wer 5.000€ brutto verdient, zahlt ~8,15% KV auf 5.000€ = 407,50€
• Wer 10.000€ brutto verdient, zahlt ~8,15% KV auf nur 5.512,50€ = 449,27€
Der Besserverdiener zahlt in Prozent seines Einkommens WENIGER!

Warum die BBG umstritten ist:

Kritik: Gutverdiener werden relativ entlastet („regressive Wirkung“)
Gegenargument: Leistungen (Rente, Krankengeld) sind ebenfalls gedeckelt
Politische Debatte: SPD/Grüne wollen BBG anheben oder abschaffen, CDU/FDP dagegen

Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze:

BBG: Bis wohin Beiträge berechnet werden (betrifft ALLE)
Versicherungspflichtgrenze (JAEG): Ab wann man in die PKV wechseln KANN (69.300€/Jahr 2025)

Wusstest du? Ein Arbeitnehmer mit 5.000€ brutto zahlt 8,15% seines Einkommens für die Krankenversicherung. Ein Vorstandsmitglied mit 50.000€ brutto zahlt effektiv nur 0,9% seines Einkommens – weil die Beitragsbemessungsgrenze den Beitrag deckelt.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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