Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag des Einkommens, auf den Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden.
Aktuelle Werte 2025:
Rentenversicherung:
• West: 7.550€/Monat (90.600€/Jahr)
• Ost: 7.550€/Monat (seit 2025 angeglichen!)
• Beitragssatz: 18,6% (je 9,3% AG + AN)
Kranken-/Pflegeversicherung:
• Bundesweit: 5.512,50€/Monat (66.150€/Jahr)
• KV-Beitrag: ~16,3% (je ~8,15% AG + AN)
• Maximaler AN-Beitrag: ca. 449€/Monat
Was bedeutet das in der Praxis?
Auf Einkommen ÜBER der BBG werden KEINE weiteren Beiträge fällig:
• Wer 5.000€ brutto verdient, zahlt ~8,15% KV auf 5.000€ = 407,50€
• Wer 10.000€ brutto verdient, zahlt ~8,15% KV auf nur 5.512,50€ = 449,27€
• Der Besserverdiener zahlt in Prozent seines Einkommens WENIGER!
Warum die BBG umstritten ist:
• Kritik: Gutverdiener werden relativ entlastet („regressive Wirkung“)
• Gegenargument: Leistungen (Rente, Krankengeld) sind ebenfalls gedeckelt
• Politische Debatte: SPD/Grüne wollen BBG anheben oder abschaffen, CDU/FDP dagegen
Unterschied zur Versicherungspflichtgrenze:
• BBG: Bis wohin Beiträge berechnet werden (betrifft ALLE)
• Versicherungspflichtgrenze (JAEG): Ab wann man in die PKV wechseln KANN (69.300€/Jahr 2025)
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