Einspruch Steuerbescheid
Der Einspruch ist das Rechtsmittel gegen fehlerhafte Steuerbescheide (§§347–367 AO).
Frist:
• 1 Monat nach Bekanntgabe (§355 AO)
• 4-Tage-Regel (seit 2025): Bekanntgabe = 4 Tage nach Datum auf dem Bescheid
• Einspruchsfrist beginnt am Tag danach
Form und Kosten:
• Formlos: Brief, E-Mail, ELSTER – kein Anwalt nötig
• Muss als „Einspruch“ erkennbar sein
• Komplett kostenlos – kein Gerichtsverfahren
Erfolgsquote: Rund zwei Drittel aller Einsprüche sind erfolgreich!
Das Risiko – Verböserung (§367 Abs. 2 AO):
• Das Finanzamt muss die GESAMTE Veranlagung neu prüfen
• Es kann Fehler zu DEINEN Ungunsten entdecken → höhere Steuernachzahlung!
• Aber: Das FA muss dich vorher warnen (§367 Abs. 2 S. 2 AO)
• Du kannst den Einspruch dann zurückziehen (§362 AO) – der alte Bescheid bleibt
Bessere Alternative: Schlichte Änderung (§172 Abs. 1 Nr. 2a AO):
• Nur der benannte Punkt wird geprüft
• KEINE Verböserungsgefahr
• Ebenfalls kostenlos
• Empfehlung: Bei nur einem konkreten Änderungswunsch immer zuerst die schlichte Änderung versuchen!
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