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Einspruch Steuerbescheid

Steuernab 9 J.
Steuerbescheid falsch? Du hast 1 Monat Zeit für einen Einspruch – kostenlos und formlos. Aber VORSICHT: Das Finanzamt darf dann ALLES nochmal prüfen und Fehler zu DEINEN Lasten finden (Verböserung)!

Der Einspruch ist das Rechtsmittel gegen fehlerhafte Steuerbescheide (§§347–367 AO).

Frist:

1 Monat nach Bekanntgabe (§355 AO)
4-Tage-Regel (seit 2025): Bekanntgabe = 4 Tage nach Datum auf dem Bescheid
• Einspruchsfrist beginnt am Tag danach

Form und Kosten:

Formlos: Brief, E-Mail, ELSTER – kein Anwalt nötig
• Muss als „Einspruch“ erkennbar sein
Komplett kostenlos – kein Gerichtsverfahren

Erfolgsquote: Rund zwei Drittel aller Einsprüche sind erfolgreich!

Das Risiko – Verböserung (§367 Abs. 2 AO):

• Das Finanzamt muss die GESAMTE Veranlagung neu prüfen
• Es kann Fehler zu DEINEN Ungunsten entdecken → höhere Steuernachzahlung!
Aber: Das FA muss dich vorher warnen (§367 Abs. 2 S. 2 AO)
• Du kannst den Einspruch dann zurückziehen (§362 AO) – der alte Bescheid bleibt

Bessere Alternative: Schlichte Änderung (§172 Abs. 1 Nr. 2a AO):

• Nur der benannte Punkt wird geprüft
KEINE Verböserungsgefahr
• Ebenfalls kostenlos
Empfehlung: Bei nur einem konkreten Änderungswunsch immer zuerst die schlichte Änderung versuchen!

Wusstest du? Bei einem Einspruch darf das Finanzamt die GESAMTE Steuererklärung nochmal komplett prüfen – und dabei Fehler finden die zu deinen Lasten gehen (Verböserung). Deshalb: Bei nur einem konkreten Punkt lieber die „schlichte Änderung“ stellen – dann kann sich der Bescheid NICHT verschlechtern.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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