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Entlastungsbetrag Alleinerziehende

Steuernab 9 J.
4.260€ steuerlicher Freibetrag für Alleinerziehende + 240€ für jedes weitere Kind. Voraussetzung: Kein anderer Erwachsener im Haushalt. Steuerklasse II nutzen – viele verschenken hunderte Euro!

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§24b EStG) ist ein steuerlicher Freibetrag, der die besondere Belastung von Alleinerziehenden anerkennt.

Höhe:

4.260€ für das erste Kind
+ 240€ für jedes weitere Kind im Haushalt
• Beispiel: 3 Kinder = 4.260 + 240 + 240 = 4.740€ Freibetrag

Voraussetzungen:

Alleinstehend: Ledig, geschieden, getrennt lebend, verwitwet
• Mind. 1 Kind im Haushalt mit Kindergeld-Anspruch
KEINE eheähnliche Lebensgemeinschaft (Lebensgefährte im Haushalt = KEIN Anspruch!)
KEIN anderer Erwachsener im Haushalt (außer eigene Kinder mit Kindergeldanspruch)

Steuerklasse II:

• Berücksichtigt den Grundbetrag (4.260€) automatisch beim monatlichen Lohnsteuerabzug
Erhöhungsbetrag (240€ je weiteres Kind) muss SEPARAT beantragt werden
Umstellung beantragen! Viele bleiben in Steuerklasse I und verschenken hunderte Euro

Wechselmodell: Bei annähernd gleichwertiger Betreuung können die Eltern bestimmen, wer den Betrag erhält.

Wusstest du? Schon EIN erwachsener Mitbewohner (WG-Partner, Lebensgefährte) im Haushalt zerstört den Anspruch KOMPLETT – auch wenn diese Person nichts zum Haushalt beiträgt. Eigene volljährige Kinder mit Kindergeldanspruch sind die einzige Ausnahme.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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