Entlastungsbetrag Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§24b EStG) ist ein steuerlicher Freibetrag, der die besondere Belastung von Alleinerziehenden anerkennt.
Höhe:
• 4.260€ für das erste Kind
• + 240€ für jedes weitere Kind im Haushalt
• Beispiel: 3 Kinder = 4.260 + 240 + 240 = 4.740€ Freibetrag
Voraussetzungen:
• Alleinstehend: Ledig, geschieden, getrennt lebend, verwitwet
• Mind. 1 Kind im Haushalt mit Kindergeld-Anspruch
• KEINE eheähnliche Lebensgemeinschaft (Lebensgefährte im Haushalt = KEIN Anspruch!)
• KEIN anderer Erwachsener im Haushalt (außer eigene Kinder mit Kindergeldanspruch)
Steuerklasse II:
• Berücksichtigt den Grundbetrag (4.260€) automatisch beim monatlichen Lohnsteuerabzug
• Erhöhungsbetrag (240€ je weiteres Kind) muss SEPARAT beantragt werden
• Umstellung beantragen! Viele bleiben in Steuerklasse I und verschenken hunderte Euro
Wechselmodell: Bei annähernd gleichwertiger Betreuung können die Eltern bestimmen, wer den Betrag erhält.
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