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EU-Taxonomie

NachhaltigkeitErwachsene
Die EU-Klassifizierung was als „nachhaltig“ gilt. Unternehmen müssen offenlegen wie nachhaltig ihre Aktivitäten sind. Soll Greenwashing verhindern und grünes Investieren erleichtern.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem der EU das definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als „ökologisch nachhaltig“ gelten.

6 Umweltziele:

1. Klimaschutz (CO2-Reduktion)
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung von Wasser
4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung von Umweltverschmutzung
6. Schutz der Biodiversität

Was das für Anleger bedeutet:

• Fonds und ETFs müssen offenlegen, wie viel ihrer Investments Taxonomie-konform sind
• Ein „Artikel-9-Fonds“ hat ein explizites Nachhaltigkeitsziel
• Ein „Artikel-8-Fonds“ berücksichtigt Nachhaltigkeit, ist aber nicht so streng

Kontroverse: Die EU hat Atomkraft und (unter Bedingungen) Erdgas als „nachhaltig“ eingestuft – was von Umweltschützern stark kritisiert wurde.

Wusstest du? Die EU-Taxonomie ist umstritten: Atomkraft und Erdgas wurden 2022 als „Übergangs-Technologien“ aufgenommen – gegen den Widerstand Österreichs und Luxemburgs.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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