EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem der EU das definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als „ökologisch nachhaltig“ gelten.
6 Umweltziele:
1. Klimaschutz (CO2-Reduktion)
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung von Wasser
4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung von Umweltverschmutzung
6. Schutz der Biodiversität
Was das für Anleger bedeutet:
• Fonds und ETFs müssen offenlegen, wie viel ihrer Investments Taxonomie-konform sind
• Ein „Artikel-9-Fonds“ hat ein explizites Nachhaltigkeitsziel
• Ein „Artikel-8-Fonds“ berücksichtigt Nachhaltigkeit, ist aber nicht so streng
Kontroverse: Die EU hat Atomkraft und (unter Bedingungen) Erdgas als „nachhaltig“ eingestuft – was von Umweltschützern stark kritisiert wurde.
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