Schülerjob
Ab wann darf man arbeiten und was muss man beachten? Die wichtigsten Regeln nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Ab 13 Jahren:
• Leichte Arbeiten mit Einwilligung der Eltern erlaubt
• Max. 2 Stunden/Tag (Schulzeit), nicht vor 8 Uhr und nicht nach 18 Uhr
• Erlaubt: Zeitungen/Prospekte austragen, Nachhilfe, Babysitting, Gartenarbeit, Einkaufshilfe
• Verboten: Schwere körperliche Arbeit, gefährliche Tätigkeiten
Ab 15 Jahren (schulpflichtig):
• Ferienjob: Max. 4 Wochen pro Jahr, 8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche
• Während der Schulzeit: Weiterhin max. 2 Stunden/Tag
• Arbeitszeit: 6–20 Uhr
Ab 16 Jahren:
• Gastronomie: Bis 22 Uhr erlaubt
• Mehrschichtbetrieb: Bis 23 Uhr
• Bäckerei: Ab 5 Uhr morgens
Ab 18 Jahren:
• Keine Einschränkungen mehr (Arbeitszeitgesetz gilt)
Steuern und Sozialversicherung:
• Minijob (bis 538€/Monat): Steuerfrei, keine Sozialabgaben (außer RV opt-out)
• Ferienjob: Lohnsteuer wird einbehalten, aber über Steuererklärung zurückgeholt (Einkommen unter Grundfreibetrag 11.784€)
• Kindergeld: Bleibt erhalten unabhängig vom Verdienst (seit 2012)
Beliebte Schülerjobs:
• Zeitungen austragen: 50–200€/Monat
• Nachhilfe: 10–20€/Stunde
• Supermarkt-Regale: 12–13€/Stunde (ab 16)
• Gastronomie: 12–14€/Stunde (ab 16)
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