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Schülerjob

Jugend
Ab 13 Jahren darfst du leichte Arbeiten machen (Zeitung austragen, Nachhilfe). Ab 15: Ferienjobs bis 4 Wochen/Jahr. Ab 16: Gastronomie bis 22 Uhr. Alles bis 538€/Monat ist als Minijob steuerfrei.

Ab wann darf man arbeiten und was muss man beachten? Die wichtigsten Regeln nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Ab 13 Jahren:

Leichte Arbeiten mit Einwilligung der Eltern erlaubt
• Max. 2 Stunden/Tag (Schulzeit), nicht vor 8 Uhr und nicht nach 18 Uhr
Erlaubt: Zeitungen/Prospekte austragen, Nachhilfe, Babysitting, Gartenarbeit, Einkaufshilfe
Verboten: Schwere körperliche Arbeit, gefährliche Tätigkeiten

Ab 15 Jahren (schulpflichtig):

Ferienjob: Max. 4 Wochen pro Jahr, 8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche
Während der Schulzeit: Weiterhin max. 2 Stunden/Tag
• Arbeitszeit: 6–20 Uhr

Ab 16 Jahren:

Gastronomie: Bis 22 Uhr erlaubt
Mehrschichtbetrieb: Bis 23 Uhr
Bäckerei: Ab 5 Uhr morgens

Ab 18 Jahren:

• Keine Einschränkungen mehr (Arbeitszeitgesetz gilt)

Steuern und Sozialversicherung:

Minijob (bis 538€/Monat): Steuerfrei, keine Sozialabgaben (außer RV opt-out)
Ferienjob: Lohnsteuer wird einbehalten, aber über Steuererklärung zurückgeholt (Einkommen unter Grundfreibetrag 11.784€)
Kindergeld: Bleibt erhalten unabhängig vom Verdienst (seit 2012)

Beliebte Schülerjobs:

• Zeitungen austragen: 50–200€/Monat
• Nachhilfe: 10–20€/Stunde
• Supermarkt-Regale: 12–13€/Stunde (ab 16)
• Gastronomie: 12–14€/Stunde (ab 16)

Wusstest du? Seit 2012 spielt es für den Kindergeld-Anspruch KEINE Rolle mehr, wie viel ein Kind verdient. Früher verloren Eltern das Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8.004€ im Jahr verdiente. Heute bleibt es bis zum 25. Lebensjahr (in Ausbildung/Studium).
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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