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Taschengeldparagraph

Familieab 13 J.
§ 110 BGB: Minderjährige dürfen kleine Einkäufe selbst tätigen, wenn sie sie mit ihrem Taschengeld bezahlen. Gilt für altersangemessene Käufe.

Der § 110 BGB (umgangssprachlich „Taschengeldparagraph“) regelt, welche Geschäfte Kinder zwischen 7 und 17 Jahren selbständig tätigen dürfen.

So funktioniert es: Kinder dürfen Geschäfte abschließen, die sie mit Geld bezahlen, das ihnen zur freien Verfügung überlassen wurde (Taschengeld). Ein 10-Jähriger darf also ein Eis für 2€ kaufen, aber kein Smartphone für 800€.

Grenzen: Teure Käufe, Verträge (Handyvertrag, Abos) und Online-Bestellungen brauchen die Zustimmung der Eltern – auch mit Taschengeld.

Wusstest du? Der Taschengeldparagraph (§110 BGB) erlaubt Kindern eigenständige Geschäfte – aber nur mit „überlassenem“ Geld. Ein 12-Jähriger darf kein Abo für 30 Euro/Monat abschließen.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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