Wertpapierprospekt
Ein Wertpapierprospekt ist ein umfassendes Informationsdokument, das ein Emittent bei öffentlichen Wertpapierangeboten veröffentlichen muss.
Wann ist ein Prospekt Pflicht?
• Öffentliches Angebot von Wertpapieren über 8 Millionen Euro (EU-Prospektverordnung)
• Börsenzulassung
• Ausnahmen: Angebote unter 8 Mio., reine Privatplatzierungen, bestimmte Anleihen
Was steht drin?
• Risikofaktoren: Alle wesentlichen Risiken des Investments
• Geschäftsmodell: Was macht das Unternehmen?
• Finanzdaten: Bilanzen, GuV, Cashflow der letzten Jahre
• Verwendung der Mittel: Was passiert mit dem eingesammelten Geld?
• Vergütung: Was verdienen Vorstand und Aufsichtsrat?
BaFin-Billigung:
Die BaFin prüft den Prospekt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit – aber NICHT auf inhaltliche Richtigkeit! Ein gebilligter Prospekt bedeutet nicht, dass das Investment sicher ist.
Für Privatanleger wichtiger: Das Basisinformationsblatt (BIB/KID):
• Seit 2018 für alle „verpackten Anlageprodukte“ (PRIIP-Verordnung)
• Maximal 3 Seiten (statt 500+ beim Prospekt)
• Standardisiert: Kosten, Risiko-Indikator (1–7), Performance-Szenarien
• Muss VOR dem Kauf zur Verfügung gestellt werden
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