Die offizielle DJI-Taschengeld-Tabelle
Diese Richtwerte stammen vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und wurden zuletzt am 17. September 2025 aktualisiert – viele Tabellen im Netz zeigen noch die alten Werte von 2024 oder früher:
| Alter | DJI-Empfehlung | Rhythmus |
|---|---|---|
| 5–6 Jahre | 1–2 € pro Woche | wöchentlich |
| 7–9 Jahre | 2–4 € pro Woche | wöchentlich |
| 10–11 Jahre | 15–25 € pro Monat | monatlich |
| 12–13 Jahre | 20–30 € pro Monat | monatlich |
| 14–15 Jahre | 25–45 € pro Monat | monatlich |
| 16–17 Jahre | 40–60 € pro Monat | monatlich |
| ab 18 (Schüler im Elternhaus) | 55–75 € pro Monat | monatlich |
Quelle: Deutsches Jugendinstitut (dji.de), Stand 17. 9. 2025. Richtwerte – die passende Höhe hängt von der finanziellen Situation der Familie ab. Eine gesetzliche Pflicht zu Taschengeld gibt es nicht.
Wöchentlich oder monatlich auszahlen?
Bis etwa 10 Jahre wöchentlich, danach monatlich: Jüngere Kinder können einen ganzen Monat noch nicht überblicken – eine Woche ist für sie die längste greifbare Planungseinheit. Die Umstellung auf monatliche Zahlung ab 10 ist selbst ein Lernschritt: Das Kind muss sein Geld plötzlich über vier Wochen einteilen. Mit dem Wochen-Planer kann es genau das spielerisch üben.
Der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB)
Der berühmte „Taschengeldparagraph“ regelt, was Kinder ohne Zustimmung der Eltern kaufen dürfen. Er gilt ab dem vollendeten 7. Lebensjahr und deckt Käufe ab, die das Kind vollständig mit eigenem Taschengeld bar bezahlt. Nicht abgedeckt sind: Abos und wiederkehrende Zahlungen, Ratenkäufe, Handyverträge und alles, was das Taschengeld-Budget übersteigt. Ein Kind kann also die Sammelkarten am Kiosk kaufen – das Handyspiel-Abo aber nicht wirksam abschließen.
Budgetgeld: die nächste Stufe ab 12
Zusätzlich zum frei verfügbaren Taschengeld empfiehlt das DJI seit der Aktualisierung 2025 zweckgebundenes Budgetgeld ab 12 Jahren (ältere Ratgeber nennen noch „ab 14“ – das war der Stand von 2020). Damit bezahlen Jugendliche fest vereinbarte Posten wie Kleidung oder Handy selbst und lernen, größere Budgets zu verwalten. Die komplette Gegenüberstellung findest du im Vergleich Taschengeld vs. Budgetgeld.
Was Kinder vom Taschengeld bezahlen – und was nicht
| Zahlt das Kind (Taschengeld) | Zahlen weiterhin die Eltern |
|---|---|
| Süßigkeiten, Comics, Sticker | Lebensmittel und Mahlzeiten |
| Kleine Spielsachen und Sammelkarten | Kleidung und Schuhe |
| Extras beim Ausflug (Eis, Souvenir) | Schulmaterial und Bücher |
| Wünsche, auf die gespart wird | Vereinsbeiträge, Fahrkarten, Handyvertrag |
Wie viel für dein Kind konkret passt, rechnet dir der Taschengeld-Rechner in Sekunden aus – kostenlos und ohne Anmeldung.