Startseite Finanzlexikon Basiskonto
← Alle 850 Begriffe im Finanzlexikon
🏦

Basiskonto

Bankingab 9 J.
Ein Girokonto für JEDEN – unabhängig von Einkommen, Schufa oder Aufenthaltsstatus. Seit 2016 gesetzlicher Anspruch. Jede Bank muss es anbieten.

Das Basiskonto (auch Jedermann-Konto) ist ein gesetzlich garantiertes Recht auf ein Girokonto. Seit 2016 darf keine Bank mehr einen Kontowunsch ohne triftigen Grund ablehnen.

Wer profitiert?

• Menschen ohne festen Wohnsitz (Obdachlose)
• Geflüchtete und Asylsuchende
• Menschen mit negativer Schufa
• Personen in Privatinsolvenz

Was kann das Basiskonto? Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften, Kartenzahlung, Bargeldabhebung. Was es NICHT kann: Dispo, Kreditkarte.

Kosten: Darf nicht unangemessen teuer sein. Der BGH hat entschieden: Basiskonten dürfen nicht teurer sein als normale Girokonten der gleichen Bank.

Wusstest du? Vor Einführung des Basiskontos 2016 lebten geschätzt 670.000 Menschen in Deutschland ohne Girokonto. Ohne Konto kein Gehalt, keine Mietwohnung, kein Handyvertrag.
Fehlt etwas oder geht es besser?
← Bargeld einzahlenBaufinanzierung →

📚 Basiskonto verstanden?

Vertiefe dein Finanzwissen mit 60 kostenlosen Lernmodulen und 16 Rechnern.

📚 Zu den Lernpfaden →
🧮 Rechner📖 Lexikon
📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

Das könnte dich auch interessieren