Bürgergeld
Das Bürgergeld ist die staatliche Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Es hat 2023 das frühere „Hartz IV“ (Arbeitslosengeld II) ersetzt.
Regelbedarfe (2026):
• Alleinstehende: ca. 563€/Monat
• Paare: je ca. 506€/Monat
• Kinder 14–17: ca. 471€/Monat
• Kinder 6–13: ca. 390€/Monat
• Kinder 0–5: ca. 357€/Monat
Zusätzlich übernimmt das Jobcenter: Miete und Heizkosten (in angemessener Höhe), Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Unterschied zu ALG I: Arbeitslosengeld I bekommt man nach Jobverlust (60–67% des letzten Nettos, max. 12–24 Monate). Bürgergeld kommt danach – als Grundsicherung.
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