Doppelbesteuerungsabkommen
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindert, dass grenzüberschreitende Einkünfte in zwei Ländern voll besteuert werden.
Warum das für Anleger wichtig ist:
Wenn du US-Aktien hältst und Dividenden bekommst:
• Ohne DBA: USA behalten 30% Quellensteuer. In Deutschland zahlst du nochmal 26,375%. Doppelt besteuert!
• Mit DBA: USA behalten nur 15% Quellensteuer. Die 15% werden auf deine deutsche Steuer angerechnet.
Rechenbeispiel (1.000€ US-Dividende):
• Quellensteuer USA (DBA): 15% = 150€
• Deutsche Abgeltungsteuer: 26,375% von 1.000€ = 263,75€
• Anrechnung: 15% von 1.000€ = 150€
• Verbleibende deutsche Steuer: 263,75 − 150 = 113,75€
• Gesamtbelastung: 150 + 113,75 = 263,75€ (genau wie rein deutsche Dividende!)
Wichtige DBA-Länder und Quellensteuersätze:
• USA: 15% (mit W-8BEN Formular, sonst 30%!)
• Schweiz: 35% (aber nur 15% anrechenbar, Rest per Antrag rückforderbar)
• Frankreich: 12,8%
• Niederlande: 15%
• UK: 0% (keine Quellensteuer auf Dividenden!)
Praktische Tipps:
• Dein deutscher Broker erledigt die DBA-Anrechnung meistens automatisch (vorab-reduzierte Quellensteuer)
• Bei Schweizer Aktien: 20% der Quellensteuer per Antrag zurückfordern (dauert 2–3 Jahre)
• W-8BEN-Formular bei US-Aktien ausfüllen – sonst zahlt dein Broker 30% statt 15%
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