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Doppelbesteuerungsabkommen

Steuernab 13 J.
Verträge zwischen Ländern, die verhindern, dass Einkünfte in BEIDEN Ländern besteuert werden. Für Anleger relevant: US-Aktien werden mit 15% statt 30% Quellensteuer belastet, wenn ein DBA besteht.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindert, dass grenzüberschreitende Einkünfte in zwei Ländern voll besteuert werden.

Warum das für Anleger wichtig ist:

Wenn du US-Aktien hältst und Dividenden bekommst:

Ohne DBA: USA behalten 30% Quellensteuer. In Deutschland zahlst du nochmal 26,375%. Doppelt besteuert!
Mit DBA: USA behalten nur 15% Quellensteuer. Die 15% werden auf deine deutsche Steuer angerechnet.

Rechenbeispiel (1.000€ US-Dividende):

Quellensteuer USA (DBA): 15% = 150€
Deutsche Abgeltungsteuer: 26,375% von 1.000€ = 263,75€
Anrechnung: 15% von 1.000€ = 150€
Verbleibende deutsche Steuer: 263,75 − 150 = 113,75€
Gesamtbelastung: 150 + 113,75 = 263,75€ (genau wie rein deutsche Dividende!)

Wichtige DBA-Länder und Quellensteuersätze:

USA: 15% (mit W-8BEN Formular, sonst 30%!)
Schweiz: 35% (aber nur 15% anrechenbar, Rest per Antrag rückforderbar)
Frankreich: 12,8%
Niederlande: 15%
UK: 0% (keine Quellensteuer auf Dividenden!)

Praktische Tipps:

• Dein deutscher Broker erledigt die DBA-Anrechnung meistens automatisch (vorab-reduzierte Quellensteuer)
• Bei Schweizer Aktien: 20% der Quellensteuer per Antrag zurückfordern (dauert 2–3 Jahre)
W-8BEN-Formular bei US-Aktien ausfüllen – sonst zahlt dein Broker 30% statt 15%

Wusstest du? Die Schweiz zieht 35% Quellensteuer auf Dividenden ab – mehr als jedes andere europäische Land. Du kannst 20% zurückfordern, aber der Antrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung dauert oft 2–3 Jahre.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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