Doppelte Haushaltsführung
Bei einer doppelten Haushaltsführung unterhältst du aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort – und kannst die Kosten steuerlich absetzen.
Voraussetzungen:
• Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz (z.B. Familie, Freundeskreis)
• Beruflicher Grund für den Zweitwohnsitz (zu weit zum Pendeln)
• Du musst am Hauptwohnsitz mindestens 10% der Wohnkosten tragen
Was du absetzen kannst:
• Miete der Zweitwohnung: Max. 1.000€/Monat
• Einrichtung: Komplett absetzbar (Möbel, Küche, Elektrogeräte)
• Familienheimfahrten: 1x pro Woche, 30 Cent/km (einfache Strecke)
• Umzugskosten: Komplett
• Verpflegungsmehraufwand: 28€/Tag (erste 3 Monate)
Rechenbeispiel: 800€ Miete + 2.000€ Einrichtung + 200 km × 48 Fahrten × 0,30€ = 12.480€ Werbungskosten. Bei 35% Steuersatz: 4.368€ Steuerersparnis.
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