Startseite Finanzlexikon Doppelte Haushaltsführung
← Alle 850 Begriffe im Finanzlexikon
🏠

Doppelte Haushaltsführung

SteuernErwachsene
Wenn du für die Arbeit eine Zweitwohnung brauchst, kannst du die Kosten von der Steuer absetzen: Miete (max. 1.000€/Monat), Umzug, Fahrten, Einrichtung.

Bei einer doppelten Haushaltsführung unterhältst du aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort – und kannst die Kosten steuerlich absetzen.

Voraussetzungen:

• Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz (z.B. Familie, Freundeskreis)
• Beruflicher Grund für den Zweitwohnsitz (zu weit zum Pendeln)
• Du musst am Hauptwohnsitz mindestens 10% der Wohnkosten tragen

Was du absetzen kannst:

Miete der Zweitwohnung: Max. 1.000€/Monat
Einrichtung: Komplett absetzbar (Möbel, Küche, Elektrogeräte)
Familienheimfahrten: 1x pro Woche, 30 Cent/km (einfache Strecke)
Umzugskosten: Komplett
Verpflegungsmehraufwand: 28€/Tag (erste 3 Monate)

Rechenbeispiel: 800€ Miete + 2.000€ Einrichtung + 200 km × 48 Fahrten × 0,30€ = 12.480€ Werbungskosten. Bei 35% Steuersatz: 4.368€ Steuerersparnis.

Wusstest du? Wer eine Zweitwohnung am Arbeitsort hat, kann bis zu 1.000 Euro Miete/Monat absetzen – plus Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen in den ersten 3 Monaten.
Fehlt etwas oder geht es besser?
← DoppelbesteuerungsabkommenDotcom-Blase (2000) →

📚 Doppelte Haushaltsführung verstanden?

Vertiefe dein Finanzwissen mit 60 kostenlosen Lernmodulen und 16 Rechnern.

📚 Zu den Lernpfaden →
🧮 Rechner📖 Lexikon
📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

Das könnte dich auch interessieren