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Pendlerpauschale
Steuernab 9 J.
Pro Kilometer einfache Strecke zur Arbeit 30 Cent (ab km 21: 38 Cent) von der Steuer absetzen. Bei 30 km Arbeitsweg spart das ca. 600€ Steuern pro Jahr.
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) erlaubt dir, Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich abzusetzen:
Sätze (2026):
• Kilometer 1–20: 0,30€ pro Kilometer (einfache Strecke)
• Ab Kilometer 21: 0,38€ pro Kilometer
Rechenbeispiel: 30 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage:
20 km × 0,30€ × 220 = 1.320€
10 km × 0,38€ × 220 = 836€
Gesamt: 2.156€ Werbungskosten. Bei 30% Steuersatz: 647€ Steuerersparnis.
Wichtig: Gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – auch für Fahrrad, zu Fuß oder Mitfahrgelegenheit.
Wusstest du? Die Pendlerpauschale kostet den Staat jährlich über 6 Milliarden Euro Steuerausfälle. Bei 30 km Arbeitsweg spart sie dem Arbeitnehmer 400–700 Euro/Jahr.
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