Elternzeit Teilzeit
Elternzeit und Arbeiten schließen sich NICHT gegenseitig aus – Teilzeit in der Elternzeit ist ein gesetzliches Recht (§15 BEEG).
Die Regeln:
• Erlaubte Arbeitszeit: 15–32 Stunden/Woche (seit September 2021, vorher max. 30h)
• Anspruch: Gilt bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Mitarbeitern
• Ankündigungsfrist: 7 Wochen vor gewünschtem Beginn (bis zum 3. Geburtstag)
• Arbeitgeber darf nur ablehnen bei „dringenden betrieblichen Gründen“ (muss er BEWEISEN!)
ElterngeldPlus bei Teilzeit:
• Berechnung: 65% der Differenz zwischen Einkommen VOR und NACH der Geburt
• Höhe: 150–900€/Monat
• Dauer: Bis zu 28 Monate (doppelt so lang wie Basiselterngeld!)
• Oft lohnender: ElterngeldPlus + Teilzeit bringt in Summe MEHR als Basiselterngeld + Vollzeit-Pause
Partnerschaftsbonus:
• 2–4 extra ElterngeldPlus-Monate für JEDEN Elternteil
• Bedingung: Beide arbeiten gleichzeitig 24–32 Stunden/Woche
• Auch für Alleinerziehende verfügbar
Rechenbeispiel:
• Einkommen vorher: 3.000€ netto. Teilzeit 25h: 1.875€ netto
• Differenz: 1.125€. ElterngeldPlus: 65% von 1.125 = 731€
• Gesamteinkommen: 1.875 + 731 = 2.606€ (statt 1.800€ Basiselterngeld bei Vollzeit-Pause)
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