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Mutterschutz

Arbeitab 9 J.
Gesetzlicher Schutz für Schwangere: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Beschäftigungsverbot. Voller Lohn durch Arbeitgeber + Krankenkasse. Absoluter Kündigungsschutz.

Der Mutterschutz schützt schwangere Arbeitnehmerinnen und ihre Babys durch Beschäftigungsverbote und finanzielle Absicherung.

Zeiträume:

6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin: Beschäftigungsverbot (die Schwangere darf freiwillig weiterarbeiten)
8 Wochen nach der Geburt: Absolutes Beschäftigungsverbot (keine Arbeit erlaubt!)
12 Wochen nach der Geburt: Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten, Behinderung des Kindes

Finanzielle Absicherung:

Mutterschaftsgeld: 13€/Tag von der Krankenkasse
Arbeitgeberzuschuss: Differenz zum vollen Nettogehalt
Ergebnis: 100% des bisherigen Nettogehalts

Kündigungsschutz: Vom Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt darf der Arbeitgeber nicht kündigen – ohne Ausnahme.

Wusstest du? Der Mutterschutz in Deutschland wurde erstmals 1878 eingeführt (3 Wochen nach Geburt). Heute gehört das deutsche Mutterschutzgesetz zu den umfassendsten weltweit.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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