Mutterschutz
Der Mutterschutz schützt schwangere Arbeitnehmerinnen und ihre Babys durch Beschäftigungsverbote und finanzielle Absicherung.
Zeiträume:
• 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin: Beschäftigungsverbot (die Schwangere darf freiwillig weiterarbeiten)
• 8 Wochen nach der Geburt: Absolutes Beschäftigungsverbot (keine Arbeit erlaubt!)
• 12 Wochen nach der Geburt: Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten, Behinderung des Kindes
Finanzielle Absicherung:
• Mutterschaftsgeld: 13€/Tag von der Krankenkasse
• Arbeitgeberzuschuss: Differenz zum vollen Nettogehalt
• Ergebnis: 100% des bisherigen Nettogehalts
Kündigungsschutz: Vom Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt darf der Arbeitgeber nicht kündigen – ohne Ausnahme.
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