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Mutterschaftsgeld

Familieab 9 J.
Finanzielle Absicherung während des Mutterschutzes (6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt). Die Krankenkasse zahlt max. 13€/Tag, der Arbeitgeber stockt auf das volle Nettogehalt auf. Gesamt: 100% des bisherigen Nettolohns.

Das Mutterschaftsgeld sichert werdende und frischgebackene Mütter während der Mutterschutzfristen finanziell ab.

Mutterschutzfristen:

Vor der Geburt: 6 Wochen Beschäftigungsverbot (freiwillig verzichtbar)
Nach der Geburt: 8 Wochen absolutes Beschäftigungsverbot
Bei Frühgeburt/Mehrlingen: 12 Wochen nach Geburt
Gesamt: 14 Wochen (bei Normalgeburt)

Wer zahlt was?

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen:

Krankenkasse: Max. 13€ pro Kalendertag (= max. ~403€/Monat)
Arbeitgeber: Differenz zwischen 13€/Tag und dem durchschnittlichen Nettogehalt
Ergebnis: Du bekommst 100% deines bisherigen Nettolohns – steuerfrei!

Rechenbeispiel:

• Nettogehalt: 2.400€/Monat = 80€/Tag
• Krankenkasse: 13€/Tag
• Arbeitgeber-Zuschuss: 80 − 13 = 67€/Tag
• Du bekommst: 2.400€/Monat (wie vorher)

Privat Versicherte / Beamtinnen:

• Einmalige Zahlung von bis zu 210€ vom Bundesamt für Soziale Sicherung
• Arbeitgeber-Zuschuss: Wie oben (Differenz zum Nettogehalt minus 13€/Tag)

Selbstständige:

• Freiwillig GKV-versichert mit Krankengeldberechtigung: Mutterschaftsgeld wie Angestellte
• Ohne Krankengeldberechtigung: Nur einmalig 210€

Antrag: Bei deiner Krankenkasse, sobald du die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin hast (frühestens 7 Wochen vor ET).

Wusstest du? Arbeitgeber bekommen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld über das U2-Umlageverfahren zu 100% erstattet. Die Mutterschutz-Kosten tragen also NICHT einzelne Arbeitgeber, sondern alle Arbeitgeber gemeinsam über die Umlage.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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