Mutterschaftsgeld
Das Mutterschaftsgeld sichert werdende und frischgebackene Mütter während der Mutterschutzfristen finanziell ab.
Mutterschutzfristen:
• Vor der Geburt: 6 Wochen Beschäftigungsverbot (freiwillig verzichtbar)
• Nach der Geburt: 8 Wochen absolutes Beschäftigungsverbot
• Bei Frühgeburt/Mehrlingen: 12 Wochen nach Geburt
• Gesamt: 14 Wochen (bei Normalgeburt)
Wer zahlt was?
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen:
• Krankenkasse: Max. 13€ pro Kalendertag (= max. ~403€/Monat)
• Arbeitgeber: Differenz zwischen 13€/Tag und dem durchschnittlichen Nettogehalt
• Ergebnis: Du bekommst 100% deines bisherigen Nettolohns – steuerfrei!
Rechenbeispiel:
• Nettogehalt: 2.400€/Monat = 80€/Tag
• Krankenkasse: 13€/Tag
• Arbeitgeber-Zuschuss: 80 − 13 = 67€/Tag
• Du bekommst: 2.400€/Monat (wie vorher)
Privat Versicherte / Beamtinnen:
• Einmalige Zahlung von bis zu 210€ vom Bundesamt für Soziale Sicherung
• Arbeitgeber-Zuschuss: Wie oben (Differenz zum Nettogehalt minus 13€/Tag)
Selbstständige:
• Freiwillig GKV-versichert mit Krankengeldberechtigung: Mutterschaftsgeld wie Angestellte
• Ohne Krankengeldberechtigung: Nur einmalig 210€
Antrag: Bei deiner Krankenkasse, sobald du die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin hast (frühestens 7 Wochen vor ET).
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