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Kündigungsschutz

Arbeitab 13 J.
Gesetzlicher Schutz vor willkürlicher Kündigung. Greift nach der Probezeit in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. Kündigungsgründe: betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt.

Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor willkürlicher oder ungerechtfertigter Kündigung (Kündigungsschutzgesetz, KSchG).

Wann gilt der Kündigungsschutz?

Betriebsgröße: Mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter
Betriebszugehörigkeit: Mindestens 6 Monate
Ca. 40% der Arbeitnehmer fallen NICHT unter den Schutz (Kleinbetriebe, Probezeit)

Zulässige Kündigungsgründe:

1. Betriebsbedingt:

• Auftragseinbruch, Standortschließung, Umstrukturierung
• Sozialauswahl: Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Behinderung

2. Personenbedingt:

• Langzeiterkrankung, fehlende Qualifikation, Verlust der Arbeitserlaubnis

3. Verhaltensbedingt:

• Arbeitsverweigerung, Diebstahl, wiederholtes Zuspätkommen
• Vorher: Abmahnung erforderlich (außer bei schweren Vergehen)

Besonderer Kündigungsschutz:

Schwangere: Unkündbar während Schwangerschaft + 4 Monate nach Geburt
Elternzeit: Kündigungsschutz ab Anmeldung
Schwerbehinderte: Zustimmung des Integrationsamts nötig
Betriebsrat: Praktisch unkündbar

Kündigungsschutzklage: Innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht einreichen! Danach ist die Kündigung automatisch wirksam. Ca. 80% der Klagen enden mit Vergleich (Abfindung).

Wusstest du? Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst ab 6 Monaten und in Betrieben mit über 10 Mitarbeitern. Rund 40% der deutschen Arbeitnehmer fallen NICHT unter den Kündigungsschutz.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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