Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor willkürlicher oder ungerechtfertigter Kündigung (Kündigungsschutzgesetz, KSchG).
Wann gilt der Kündigungsschutz?
• Betriebsgröße: Mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter
• Betriebszugehörigkeit: Mindestens 6 Monate
• Ca. 40% der Arbeitnehmer fallen NICHT unter den Schutz (Kleinbetriebe, Probezeit)
Zulässige Kündigungsgründe:
1. Betriebsbedingt:
• Auftragseinbruch, Standortschließung, Umstrukturierung
• Sozialauswahl: Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Behinderung
2. Personenbedingt:
• Langzeiterkrankung, fehlende Qualifikation, Verlust der Arbeitserlaubnis
3. Verhaltensbedingt:
• Arbeitsverweigerung, Diebstahl, wiederholtes Zuspätkommen
• Vorher: Abmahnung erforderlich (außer bei schweren Vergehen)
Besonderer Kündigungsschutz:
• Schwangere: Unkündbar während Schwangerschaft + 4 Monate nach Geburt
• Elternzeit: Kündigungsschutz ab Anmeldung
• Schwerbehinderte: Zustimmung des Integrationsamts nötig
• Betriebsrat: Praktisch unkündbar
Kündigungsschutzklage: Innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht einreichen! Danach ist die Kündigung automatisch wirksam. Ca. 80% der Klagen enden mit Vergleich (Abfindung).
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