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Abfindung

ArbeitErwachsene
Einmalzahlung vom Arbeitgeber bei Kündigung. Keine gesetzliche Pflicht, wird oft verhandelt. Faustregel: 0,5 Brutto-Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch – Abfindungen werden verhandelt.

Faustregel: 0,5 Brutto-Monatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung. Bei 10 Jahren und 4.000€ brutto: 20.000€. In der Praxis kann die Höhe je nach Verhandlungsposition und Unternehmensgröße stark variieren.

Steuerlich: Abfindungen werden nach der Fünftelregelung besteuert – die Steuerlast wird gemildert, indem die Abfindung auf 5 Jahre verteilt berechnet wird (auch wenn sie auf einmal gezahlt wird).

Wusstest du? Es gibt KEINEN gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung – außer bei betriebsbedingter Kündigung mit Klageverzicht. Faustregel: 0,5 Bruttomonatsgehäälter pro Beschäftigungsjahr.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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