Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer wird auf den Übergang von Vermögen durch Tod erhoben (§1 ErbStG). Sie betrifft aber nur ca. 10% aller Erbfälle – die meisten bleiben unter den großzügigen Freibeträgen.
Freibeträge:
• Ehepartner: 500.000€
• Kinder (pro Kind): 400.000€
• Enkel: 200.000€
• Geschwister, Neffen, Nichten: 20.000€
• Alle anderen: 20.000€
Steuersätze (Steuerklasse I – Ehepartner, Kinder):
• Bis 75.000€ über Freibetrag: 7%
• Bis 300.000€: 11%
• Bis 600.000€: 15%
• Bis 6 Mio.: 19%
• Über 26 Mio.: 30%
Steuerklasse III (entfernte Verwandte, Freunde): 30–50%!
Sonderregel Familienheim:
• Das selbstgenutzte Eigenheim geht steuerfrei an den Ehepartner (wenn 10 Jahre selbst bewohnt)
• An Kinder steuerfrei bis 200m² Wohnfläche
Schenkung zu Lebzeiten: Gleiche Freibeträge, aber alle 10 Jahre erneut nutzbar! Früh anfangen = mehr steuerfrei übertragen.
Einnahmen: Die Erbschaftsteuer bringt dem Staat ca. 11 Milliarden Euro pro Jahr ein.
📚 Erbschaftsteuer verstanden?
Vertiefe dein Finanzwissen mit 60 kostenlosen Lernmodulen und 16 Rechnern.
📚 Zu den Lernpfaden →Das könnte dich auch interessieren