Startseite Finanzlexikon Erbschaftsteuer
← Alle 850 Begriffe im Finanzlexikon
💸

Erbschaftsteuer

ErbschaftErwachsene
Steuer auf geerbtes Vermögen. Freibeträge: 500.000€ (Ehepartner), 400.000€ (Kinder). Steuersätze: 7–50% je nach Höhe und Verwandtschaftsgrad.

Die Erbschaftsteuer wird auf den Übergang von Vermögen durch Tod erhoben (§1 ErbStG). Sie betrifft aber nur ca. 10% aller Erbfälle – die meisten bleiben unter den großzügigen Freibeträgen.

Freibeträge:

Ehepartner: 500.000€
Kinder (pro Kind): 400.000€
Enkel: 200.000€
Geschwister, Neffen, Nichten: 20.000€
Alle anderen: 20.000€

Steuersätze (Steuerklasse I – Ehepartner, Kinder):

• Bis 75.000€ über Freibetrag: 7%
• Bis 300.000€: 11%
• Bis 600.000€: 15%
• Bis 6 Mio.: 19%
• Über 26 Mio.: 30%

Steuerklasse III (entfernte Verwandte, Freunde): 30–50%!

Sonderregel Familienheim:

• Das selbstgenutzte Eigenheim geht steuerfrei an den Ehepartner (wenn 10 Jahre selbst bewohnt)
• An Kinder steuerfrei bis 200m² Wohnfläche

Schenkung zu Lebzeiten: Gleiche Freibeträge, aber alle 10 Jahre erneut nutzbar! Früh anfangen = mehr steuerfrei übertragen.

Einnahmen: Die Erbschaftsteuer bringt dem Staat ca. 11 Milliarden Euro pro Jahr ein.

Wusstest du? Die Erbschaftsteuer bringt dem Staat jährlich ca. 11 Milliarden Euro – betrifft aber nur ca. 10% aller Erbfälle. 90% bleiben unter den Freibeträgen.
Fehlt etwas oder geht es besser?
← Erbschaft erhaltenErbschaftsteuer Freibeträge →

📚 Erbschaftsteuer verstanden?

Vertiefe dein Finanzwissen mit 60 kostenlosen Lernmodulen und 16 Rechnern.

📚 Zu den Lernpfaden →
🧮 Rechner📖 Lexikon
📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

Das könnte dich auch interessieren