Erbschaftsteuer Freibeträge
Die Freibeträge bestimmen, wie viel du steuerfrei erben oder geschenkt bekommen kannst (§16 ErbStG).
Übersicht Freibeträge:
• Ehepartner / eingetragene Lebenspartner: 500.000€
• Kinder (pro Kind): 400.000€
• Enkel: 200.000€ (wenn Elternteil noch lebt), 400.000€ (wenn Elternteil vorverstorben)
• Eltern/Großeltern (bei Erbschaft): 100.000€
• Geschwister, Neffen, Nichten: 20.000€
• Alle anderen (auch Freunde, nicht-eheliche Partner): 20.000€
Steuersätze (Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel):
• Bis 75.000€ über Freibetrag: 7%
• Bis 300.000€: 11%
• Bis 600.000€: 15%
• Bis 6.000.000€: 19%
• Bis 13.000.000€: 23%
• Über 26.000.000€: 30%
Steuerklasse III (Freunde, entfernte Verwandte):
• 30–50% – deutlich höher!
Wichtige Sonderregeln:
• Familienheim: Das selbstgenutzte Eigenheim geht steuerfrei an den Ehepartner (wenn 10 Jahre selbst bewohnt) und an Kinder (bis 200m²)
• Versorgungsfreibetrag Ehepartner: Zusätzlich 256.000€
• Versorgungsfreibetrag Kinder: 10.300–52.000€ (je nach Alter)
Schenkung zu Lebzeiten:
• Gleiche Freibeträge wie bei Erbschaft
• Alle 10 Jahre erneut nutzbar!
• Deshalb: Früh mit Schenkungen anfangen = mehr steuerfrei übertragen
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