Startseite Finanzlexikon Erbvertrag
← Alle 850 Begriffe im Finanzlexikon
📜

Erbvertrag

ErbschaftErwachsene
Ein Vertrag zwischen Erblasser und Erben – bindend für BEIDE Seiten. Anders als ein Testament kann ein Erbvertrag nicht einseitig geändert werden. Muss notariell beurkundet werden.

Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung über die Verteilung des Nachlasses – im Gegensatz zum Testament, das jederzeit änderbar ist.

Unterschied zum Testament:

Testament: Kann jederzeit einseitig geändert oder widerrufen werden
Erbvertrag: Bindend für alle Beteiligten. Änderung nur mit Zustimmung ALLER

Wann sinnvoll?

Patchwork-Familien: Klare Regelung für Kinder aus verschiedenen Beziehungen
Unternehmensnachfolge: Erbe übernimmt Firma unter bestimmten Bedingungen
Pflegevereinbarung: „Du pflegst mich, dafür erbst du das Haus“ – als bindenden Vertrag

Pflicht: Notarielle Beurkundung (Kosten: abhängig vom Nachlasswert, ab ca. 200€). Ohne Notar: ungültig!

Vorsicht: Ein Erbvertrag schränkt die Verfügungsfreiheit stark ein. Überlege gut ob du dich so langfristig binden willst.

Wusstest du? Anders als ein Testament kann ein Erbvertrag NICHT einseitig geändert werden. Nur ca. 5% der Nachlassregelungen werden per Erbvertrag getroffen.
Fehlt etwas oder geht es besser?
← Erbschaftsteuer FreibeträgeErste eigene Wohnung →

📚 Erbvertrag verstanden?

Vertiefe dein Finanzwissen mit 60 kostenlosen Lernmodulen und 16 Rechnern.

📚 Zu den Lernpfaden →
🧮 Rechner📖 Lexikon
📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

Das könnte dich auch interessieren