GmbH vs. UG
Die zwei beliebtesten Rechtsformen für Gründer mit Haftungsbeschränkung im Vergleich.
Stammkapital:
• GmbH: 25.000€ (mindestens 12.500€ bei Gründung einzuzahlen)
• UG: Ab 1€ (muss vollständig eingezahlt werden – keine Sachgründung!)
Gründungskosten:
• Notarkosten (Musterprotokoll): Ab ~300€ (beide gleich)
• Handelsregister: ~150€
• Gewerbeanmeldung: 20–60€
• Gesamt: Ab ca. 500–1.000€
Der entscheidende Unterschied – Gewinnrücklage:
• UG-Pflicht: 25% des Jahresgewinns müssen in die Rücklage
• So lange bis 25.000€ erreicht sind – dann kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden
• GmbH: Gewinn kann frei ausgeschüttet werden
Ansehen und Bankgeschäfte:
• GmbH: Volles Ansehen bei Banken, Lieferanten, Kunden
• UG: Signal „kein Geld für eine richtige GmbH“ – Banken verlangen oft persönliche Bürgschaft
• Kreditwürdigkeit der UG ist deutlich schlechter
Haftung:
• Beide: Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt (das ist der Sinn!)
• Aber: Bei einer UG mit 1€ Stammkapital kann die Insolvenz durch die eigenen Gründungskosten ausgelöst werden – dann haftest du persönlich (Durchgriffshaftung)
Empfehlung:
• GmbH: Wenn du das Kapital hast oder es dir leihen kannst
• UG: Nur als Zwischenschritt, wenn 25.000€ wirklich nicht möglich sind
• Alternative: Kleinunternehmerregelung + Einzelunternehmen (gar kein Stammkapital nötig)
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