Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Pflicht, Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen.
Voraussetzungen:
• Umsatz im Vorjahr: unter 22.000€
• Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr: unter 50.000€
• Du wählst die Regelung beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Vorteile:
✅ Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen (19% weniger Papierkram)
✅ Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich/quartalsweise)
✅ Einfachere Buchhaltung
✅ Endkunden zahlen netto = günstigerer Preis für sie
Nachteile:
❌ Du kannst keine Vorsteuer abziehen (Umsatzsteuer auf DEINE Einkäufe bekommst du nicht zurück)
❌ Bei hohen Betriebsausgaben (Investitionen, Material) kann das nachteilig sein
❌ Geschäftskunden bevorzugen manchmal Rechnungen MIT Umsatzsteuer
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