Heizungsgesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ – regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und Heizungen.
Die Kernregel (seit 01.01.2024):
Jede NEU eingebaute Heizung muss zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Was erfüllt die 65%-Anforderung?
• Wärmepumpe (Luft, Erde, Wasser)
• Fernwärme (wenn verfügbar)
• Hybridheizung: Wärmepumpe + Gas/Öl-Spitzenlastkessel
• Solarthermie (in Kombination)
• Biomasse (Holzpellets, Hackschnitzel)
• Stromdirektheizung (in gut gedämmten Gebäuden)
Zeitplan:
• Sofort (seit 2024): Gilt für Neubaugebiete
• Großstädte (>100.000 EW): Ab 30.06.2026
• Kleinere Gemeinden: Ab 30.06.2028
• Bestehende Heizungen: Dürfen bis zum natürlichen Ende weiterlaufen. Bei Defekt: Reparatur erlaubt
• Spätestens 2045: Keine fossilen Heizungen mehr
Förderung (BEG):
• Grundförderung: 30% der Kosten
• Einkommensbonus: +30% (Haushaltseinkommen <40.000€/Jahr)
• Klima-Geschwindigkeitsbonus: +20% (bis 2028, dann sinkend)
• Maximal: 70% Förderung, max. 30.000€ förderfähige Kosten (EFH)
Rechenbeispiel Wärmepumpe:
Kosten: 30.000€. Förderung 70% = 21.000€ Zuschuss. Eigenanteil: 9.000€
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