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Heizungsgesetz (GEG)

Immobilienab 9 J.
Das Gebäudeenergiegesetz: Seit 2024 müssen neue Heizungen zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen. Es gibt Förderungen von bis zu 70% der Kosten.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ – regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und Heizungen.

Die Kernregel (seit 01.01.2024):

Jede NEU eingebaute Heizung muss zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Was erfüllt die 65%-Anforderung?

Wärmepumpe (Luft, Erde, Wasser)
Fernwärme (wenn verfügbar)
Hybridheizung: Wärmepumpe + Gas/Öl-Spitzenlastkessel
Solarthermie (in Kombination)
Biomasse (Holzpellets, Hackschnitzel)
Stromdirektheizung (in gut gedämmten Gebäuden)

Zeitplan:

Sofort (seit 2024): Gilt für Neubaugebiete
Großstädte (>100.000 EW): Ab 30.06.2026
Kleinere Gemeinden: Ab 30.06.2028
Bestehende Heizungen: Dürfen bis zum natürlichen Ende weiterlaufen. Bei Defekt: Reparatur erlaubt
Spätestens 2045: Keine fossilen Heizungen mehr

Förderung (BEG):

Grundförderung: 30% der Kosten
Einkommensbonus: +30% (Haushaltseinkommen <40.000€/Jahr)
Klima-Geschwindigkeitsbonus: +20% (bis 2028, dann sinkend)
Maximal: 70% Förderung, max. 30.000€ förderfähige Kosten (EFH)

Rechenbeispiel Wärmepumpe:

Kosten: 30.000€. Förderung 70% = 21.000€ Zuschuss. Eigenanteil: 9.000€

Wusstest du? Eine Wärmepumpe kann mit 1 kWh Strom bis zu 4 kWh Wärme erzeugen (Jahresarbeitszahl 4). Damit heizt sie effektiver als jede Gas- oder Ölheizung – und wird mit Förderung für viele günstiger als ein neuer Gaskessel.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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