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Hinterbliebenenrente

Versicherungab 13 J.
Rente für Ehepartner (Witwen-/Witwerrente) und Kinder (Waisenrente) nach dem Tod eines Versicherten. Große Witwenrente: 55% der Rente des Verstorbenen. Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet.

Die Hinterbliebenenrente sichert Ehepartner und Kinder finanziell ab, wenn der Hauptverdiener stirbt.

Witwenrente / Witwerrente:

Kleine Witwenrente:

25% der Rente des Verstorbenen
• Befristet auf 24 Monate
• Voraussetzung: Ehe bestand weniger als 1 Jahr (Ausnahme: kein Versorgungsehe-Verdacht)

Große Witwenrente (neues Recht, Heirat ab 2002):

55% der Rente des Verstorbenen
• Unbefristet
• Voraussetzung: Hinterbliebener ist über 47 ODER erwerbsgemindert ODER erzieht ein Kind

Große Witwenrente (altes Recht, Heirat vor 2002):

60% der Rente des Verstorbenen

Einkommensanrechnung:

• Freibetrag (2025/2026): ca. 992€ netto (West) bzw. 973€ (Ost)
• Einkommen darüber wird zu 40% auf die Rente angerechnet
• Beispiel: 1.500€ Nettoeinkommen − 992€ Freibetrag = 508€. Davon 40% = 203€ Anrechnung

Waisenrente:

Halbwaisenrente: 10% der Rente (ein Elternteil verstorben)
Vollwaisenrente: 20% der Rente (beide Eltern verstorben)
• Bis 18 Jahre, bei Ausbildung/Studium bis 27 Jahre

Sterbevierteljahr: In den ersten 3 Monaten nach dem Tod wird die volle Rente des Verstorbenen ausgezahlt – ohne Einkommensanrechnung.

Wusstest du? Im „Sterbevierteljahr“ (die ersten 3 Monate nach dem Tod) wird die volle Rente des Verstorbenen an den Hinterbliebenen ausgezahlt – ohne jede Kürzung. Das soll die Übergangszeit finanziell abfedern.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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