Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente sichert Ehepartner und Kinder finanziell ab, wenn der Hauptverdiener stirbt.
Witwenrente / Witwerrente:
Kleine Witwenrente:
• 25% der Rente des Verstorbenen
• Befristet auf 24 Monate
• Voraussetzung: Ehe bestand weniger als 1 Jahr (Ausnahme: kein Versorgungsehe-Verdacht)
Große Witwenrente (neues Recht, Heirat ab 2002):
• 55% der Rente des Verstorbenen
• Unbefristet
• Voraussetzung: Hinterbliebener ist über 47 ODER erwerbsgemindert ODER erzieht ein Kind
Große Witwenrente (altes Recht, Heirat vor 2002):
• 60% der Rente des Verstorbenen
Einkommensanrechnung:
• Freibetrag (2025/2026): ca. 992€ netto (West) bzw. 973€ (Ost)
• Einkommen darüber wird zu 40% auf die Rente angerechnet
• Beispiel: 1.500€ Nettoeinkommen − 992€ Freibetrag = 508€. Davon 40% = 203€ Anrechnung
Waisenrente:
• Halbwaisenrente: 10% der Rente (ein Elternteil verstorben)
• Vollwaisenrente: 20% der Rente (beide Eltern verstorben)
• Bis 18 Jahre, bei Ausbildung/Studium bis 27 Jahre
Sterbevierteljahr: In den ersten 3 Monaten nach dem Tod wird die volle Rente des Verstorbenen ausgezahlt – ohne Einkommensanrechnung.
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