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Pflichtteil

ErbschaftErwachsene
Der gesetzliche Mindestanspruch naher Angehöriger (Ehepartner, Kinder, Eltern) auf das Erbe – auch wenn das Testament sie enterbt. Beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige vor vollständiger Enterbung. Selbst wenn du im Testament „Mein Sohn bekommt nichts“ schreibst, kann er den Pflichtteil fordern.

Pflichtteilsberechtigt: Ehepartner, Kinder, Eltern (wenn keine Kinder da sind).
Höhe: 50% des gesetzlichen Erbteils.
Beispiel: Hinterlassen werden 400.000€, ein Kind wird enterbt. Gesetzlicher Erbteil des Kindes wäre 200.000€ (bei einem Elternteil + einem Kind). Pflichtteil: 100.000€.

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch – kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände. Der Erbe muss den Pflichtteil bar auszahlen.

Wusstest du? Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Selbst wenn du enterbt wirst, kannst du ihn einfordern.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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