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Pflegezeit

Versicherungab 9 J.
Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird: Bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung (90% des Nettos). Gilt JEDES JAHR erneut und unabhängig von der Betriebsgröße. Kündigungsschutz während der Pflegezeit.

Die Pflegezeit ermöglicht Beschäftigten eine Freistellung bei akutem Pflegefall in der Familie (Pflegezeitgesetz, PflegeZG).

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung:

• Bis zu 10 Arbeitstage Freistellung
Jedes Jahr erneut möglich (seit Gesetzesänderung!)
• Gilt unabhängig von der Betriebsgröße
Kein festgestellter Pflegegrad erforderlich
Meldung: Unverzüglich, formlos (E-Mail reicht)

Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatz):

90% des Nettolohns (brutto: max. 70% der KV-Beitragsbemessungsgrenze)
• Zahlt die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person (nicht der Arbeitgeber)
• Nachrangig gegenüber Entgeltfortzahlung des AG

Kündigungsschutz:

• Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, Pflegezeit und Familienpflegezeit

Weiterführende Möglichkeiten:

Pflegezeit (bis 6 Monate, §3 PflegeZG):

• Vollständige oder teilweise Freistellung
• Ab 16 Mitarbeitern: Arbeitgeber MUSS zustimmen
• Ankündigung: 10 Tage vorher
• Unbezahlt (aber zinsloses KfW-Darlehen möglich)

Familienpflegezeit (bis 24 Monate, FPfZG):

• Reduzierung auf mind. 15 Stunden/Woche
• Ab 26 Mitarbeitern
• Ankündigung: 8 Wochen vorher

Wusstest du? Seit der Gesetzesänderung können die 10 Tage kurzzeitige Freistellung JEDES JAHR in Anspruch genommen werden – nicht nur einmal pro Pflegefall. Außerdem: Kümmern sich mehrere Beschäftigte, teilen sie die 10 Tage untereinander auf.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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