Krankmeldung
Bei Krankheit hast du Rechte und Pflichten – und das Zusammenspiel hat sich seit 2023 geändert.
Deine Pflichten:
• Sofortige Mitteilung: Arbeitgeber VOR Arbeitsbeginn informieren (Telefon, E-Mail, SMS)
• Arztbesuch: Ab dem Tag den dein Arbeitgeber vorgibt (oft ab Tag 1, spätestens ab Tag 4)
• eAU seit 2023: Der Arzt übermittelt die AU elektronisch an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab – du brauchst keinen „gelben Schein“ mehr
Entgeltfortzahlung (§3 EFZG):
• 6 Wochen (42 Tage): 100% deines Bruttogehalts vom Arbeitgeber
• Voraussetzung: 4 Wochen ununterbrochene Beschäftigung
• Pro Krankheit: Erneut 6 Wochen bei NEUER Erkrankung
Krankengeld (ab Woche 7):
• 70% des Bruttolohns, max. 90% des Nettolohns
• Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit
• Zahlt die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber
Achtung bei Folge-AU:
• Lückenlos anschließen! Am letzten Tag der alten AU oder am Tag danach zum Arzt
• Lücken können den Krankengeldanspruch gefährden
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