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Krankmeldung

Arbeit
Seit 2023 läuft die AU-Bescheinigung elektronisch (eAU) – du musst dem Arbeitgeber KEINEN gelben Schein mehr geben. Aber: Die Krankmeldung selbst (Anruf/E-Mail VOR Arbeitsbeginn) bleibt deine Pflicht!

Bei Krankheit hast du Rechte und Pflichten – und das Zusammenspiel hat sich seit 2023 geändert.

Deine Pflichten:

Sofortige Mitteilung: Arbeitgeber VOR Arbeitsbeginn informieren (Telefon, E-Mail, SMS)
Arztbesuch: Ab dem Tag den dein Arbeitgeber vorgibt (oft ab Tag 1, spätestens ab Tag 4)
eAU seit 2023: Der Arzt übermittelt die AU elektronisch an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort ab – du brauchst keinen „gelben Schein“ mehr

Entgeltfortzahlung (§3 EFZG):

6 Wochen (42 Tage): 100% deines Bruttogehalts vom Arbeitgeber
Voraussetzung: 4 Wochen ununterbrochene Beschäftigung
Pro Krankheit: Erneut 6 Wochen bei NEUER Erkrankung

Krankengeld (ab Woche 7):

70% des Bruttolohns, max. 90% des Nettolohns
Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit
• Zahlt die Krankenkasse, nicht der Arbeitgeber

Achtung bei Folge-AU:

• Lückenlos anschließen! Am letzten Tag der alten AU oder am Tag danach zum Arzt
• Lücken können den Krankengeldanspruch gefährden

Wusstest du? Die eAU ersetzt nur den Papierschein – NICHT die Krankmeldung selbst. Wer sich nicht beim Arbeitgeber meldet und glaubt der Arzt erledige alles, riskiert eine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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