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Kinderrechte beim Kaufen

Kinderab 5 J.
Was dürfen Kinder kaufen? Ab 7 Jahren kleine Einkäufe mit Taschengeld (Taschengeldparagraph). Keine Verträge, keine Ratenzahlung, kein Dispo – das schützt Kinder vor Schulden.

Einkaufsrechte nach Alter:

Unter 7 Jahren: Geschäftsunfähig. Kann nichts rechtswirksam kaufen. In der Praxis: Verkäufer akzeptieren kleine Käufe (Brötchen, Eis) aus Kulanz.

7–17 Jahre: Beschränkt geschäftsfähig. Darf:

✅ Kleine Einkäufe mit Taschengeld (§ 110 BGB)
✅ Geschenke annehmen
✅ Auf eigenes Konto einzahlen/abheben

Darf NICHT:

❌ Verträge abschließen (Handyvertrag, Abo) ohne Eltern
❌ Online bestellen ohne Elternzustimmung
❌ Kredite aufnehmen oder Raten vereinbaren

Ab 18 Jahren: Voll geschäftsfähig. Kann alles kaufen, Verträge schließen, Kredite aufnehmen.

Gut zu wissen: Wenn ein 8-Jähriger online ein Smartphone für 500€ bestellt, können die Eltern den Kauf widerrufen – der Vertrag ist „schwebend unwirksam“.

Wusstest du? Ab 7 Jahren sind Kinder „beschränkt geschäftsfähig“ (§106 BGB). Verträge wie Handy-Abos sind ohne Eltern-Zustimmung schwebend unwirksam.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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