Kinderrechte beim Kaufen
Einkaufsrechte nach Alter:
Unter 7 Jahren: Geschäftsunfähig. Kann nichts rechtswirksam kaufen. In der Praxis: Verkäufer akzeptieren kleine Käufe (Brötchen, Eis) aus Kulanz.
7–17 Jahre: Beschränkt geschäftsfähig. Darf:
✅ Kleine Einkäufe mit Taschengeld (§ 110 BGB)
✅ Geschenke annehmen
✅ Auf eigenes Konto einzahlen/abheben
Darf NICHT:
❌ Verträge abschließen (Handyvertrag, Abo) ohne Eltern
❌ Online bestellen ohne Elternzustimmung
❌ Kredite aufnehmen oder Raten vereinbaren
Ab 18 Jahren: Voll geschäftsfähig. Kann alles kaufen, Verträge schließen, Kredite aufnehmen.
Gut zu wissen: Wenn ein 8-Jähriger online ein Smartphone für 500€ bestellt, können die Eltern den Kauf widerrufen – der Vertrag ist „schwebend unwirksam“.
📚 Kinderrechte beim Kaufen verstanden?
Vertiefe dein Finanzwissen mit 60 kostenlosen Lernmodulen und 16 Rechnern.
📚 Zu den Lernpfaden →Das könnte dich auch interessieren