Nichtveranlagungsbescheinigung
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bestätigt, dass du so wenig verdienst, dass du keine Einkommensteuer zahlen musst.
Wer profitiert?
• Studenten ohne nennenswerte Einkünfte
• Rentner mit niedriger Rente (unter Grundfreibetrag)
• Kinder mit eigenem Depot (Junior-Depot)
Der Vorteil: Normalerweise werden Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag (1.000€) besteuert. Mit NV-Bescheinigung: KEINE Steuer auf Kapitalerträge – egal wie hoch!
Für Kinder besonders interessant: Ein Kind mit Junior-Depot hat eigenen Grundfreibetrag (11.600€) + Sparerpauschbetrag (1.000€) + Sonderausgaben-Pauschbetrag (36€). Zusammen: über 12.600€ Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei!
Beantragen: Beim Finanzamt, Formular „NV 1 A“. Die Bescheinigung gilt 3 Jahre. Bei der Bank einreichen – fertig.
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