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Nichtveranlagungsbescheinigung

SteuernErwachsene
Ein Dokument vom Finanzamt das bescheinigt, dass du keine Steuern zahlen musst (z.B. als Student oder Rentner mit niedrigem Einkommen). Dann werden Kapitalerträge nicht besteuert – unbegrenzt.

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bestätigt, dass du so wenig verdienst, dass du keine Einkommensteuer zahlen musst.

Wer profitiert?

Studenten ohne nennenswerte Einkünfte
Rentner mit niedriger Rente (unter Grundfreibetrag)
Kinder mit eigenem Depot (Junior-Depot)

Der Vorteil: Normalerweise werden Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag (1.000€) besteuert. Mit NV-Bescheinigung: KEINE Steuer auf Kapitalerträge – egal wie hoch!

Für Kinder besonders interessant: Ein Kind mit Junior-Depot hat eigenen Grundfreibetrag (11.600€) + Sparerpauschbetrag (1.000€) + Sonderausgaben-Pauschbetrag (36€). Zusammen: über 12.600€ Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei!

Beantragen: Beim Finanzamt, Formular „NV 1 A“. Die Bescheinigung gilt 3 Jahre. Bei der Bank einreichen – fertig.

Wusstest du? Eltern, die für ihre Kinder ein Junior-Depot mit NV-Bescheinigung einrichten, können über 12.000€ Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei kassieren – eine der besten legalen Steuerstrategien für Familien.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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