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Nießbrauch

ErbschaftErwachsene
Du überträgst dein Haus an die Kinder, behältst aber das Recht darin zu wohnen (lebenslanges Wohnrecht). Spart Erbschaftsteuer und schützt die Eltern.

Nießbrauch ist ein Nutzungsrecht an einer Sache – am häufigsten bei Immobilien: Du überträgst das Eigentum, behältst aber das Recht zu nutzen.

Wie es funktioniert:

• Eltern übertragen ihr Haus per Schenkung an die Kinder
• Im Grundbuch wird ein Nießbrauchrecht für die Eltern eingetragen
• Die Eltern dürfen weiter im Haus wohnen oder es vermieten und die Mieteinnahmen behalten
• Die Kinder sind Eigentümer, können aber nicht über die Immobilie verfügen (solange Nießbrauch besteht)

Steuerlicher Vorteil:

• Der Wert des Nießbrauchrechts wird vom Schenkungswert ABGEZOGEN
• Beispiel: Haus wert 500.000€. Nießbrauch-Wert: 150.000€. Zu versteuernde Schenkung: nur 350.000€ – unter dem Freibetrag von 400.000€!
Ergebnis: Komplett steuerfrei übertragen!

Wann sinnvoll? Wenn Eltern ihr Haus steuerfrei an Kinder übertragen wollen, aber weiter darin wohnen möchten. Sehr verbreitet in der Nachlassplanung.

Wusstest du? Der Nießbrauch ist eine der ältesten Rechtsfiguren der westlichen Rechtsgeschichte – schon im römischen Recht (usufructus) gab es ihn vor über 2.000 Jahren.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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