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Grundbuch

ImmobilienErwachsene
Das amtliche Register beim Amtsgericht, das alle Eigentümer, Belastungen und Rechte an Grundstücken dokumentiert. Wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer.

Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke und ihrer Rechtsverhältnisse – geführt beim Amtsgericht.

Die 3 Abteilungen:

Abteilung I: Eigentumverhältnisse

• Wer ist Eigentümer?
• Wie wurde das Eigentum erworben? (Kauf, Erbschaft, Schenkung)

Abteilung II: Lasten und Beschränkungen

• Nießbrauchrecht, Wegerecht, Wohnungsrecht
• Baulasten, Vorkaufsrechte
• Auflassungsvormerkung (Sicherung bei Kauf)

Abteilung III: Grundpfandrechte

• Grundschulden (Bankkredit-Sicherheit)
• Hypotheken (kaum noch üblich)
Rang entscheidet: Wer bei Zwangsversteigerung zuerst Geld bekommt

Einsichtnahme:

• Grundbuch ist nicht öffentlich einsehbar
• Nur mit „berechtigtem Interesse“ (Eigentümer, Kaufinteressent mit Nachweis, Notar, Gläubiger)
• Einsicht beim Grundbuchamt: kostenlos bis ca. 20€

Kosten für Eintragungen:

• Eigentumswechsel: ca. 0,5% des Kaufpreises
• Grundschuld-Eintragung: ca. 0,5% der Grundschuldhöhe

Wusstest du? Das Grundbuch ist das einzige amtliche Verzeichnis, das beweist, wem eine Immobilie gehört. Es ist öffentlich einsehbar – allerdings nur mit „berechtigtem Interesse“.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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