Grundbuch
Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke und ihrer Rechtsverhältnisse – geführt beim Amtsgericht.
Die 3 Abteilungen:
Abteilung I: Eigentumverhältnisse
• Wer ist Eigentümer?
• Wie wurde das Eigentum erworben? (Kauf, Erbschaft, Schenkung)
Abteilung II: Lasten und Beschränkungen
• Nießbrauchrecht, Wegerecht, Wohnungsrecht
• Baulasten, Vorkaufsrechte
• Auflassungsvormerkung (Sicherung bei Kauf)
Abteilung III: Grundpfandrechte
• Grundschulden (Bankkredit-Sicherheit)
• Hypotheken (kaum noch üblich)
• Rang entscheidet: Wer bei Zwangsversteigerung zuerst Geld bekommt
Einsichtnahme:
• Grundbuch ist nicht öffentlich einsehbar
• Nur mit „berechtigtem Interesse“ (Eigentümer, Kaufinteressent mit Nachweis, Notar, Gläubiger)
• Einsicht beim Grundbuchamt: kostenlos bis ca. 20€
Kosten für Eintragungen:
• Eigentumswechsel: ca. 0,5% des Kaufpreises
• Grundschuld-Eintragung: ca. 0,5% der Grundschuldhöhe
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