Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist der gesetzlich geregelte Weg aus der Überschuldung.
Der Ablauf:
1. Außergerichtliche Einigung (Pflicht):
• Zusammen mit einer Schuldnerberatung versuchst du, dich mit allen Gläubigern zu einigen
• Wenn die Einigung scheitert: Weiter zu Schritt 2
2. Insolvenzantrag beim Gericht:
• Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren
• Ein Treuhänder wird bestellt
3. Wohlverhaltensphase (3 Jahre):
• Du gibst den pfändbaren Teil deines Einkommens an den Treuhänder ab
• Pfändungsfreigrenze: ca. 1.410€/Monat (2026) – das behältst du
• Du musst dich um Arbeit bemühen
4. Restschuldbefreiung:
• Nach 3 Jahren: ALLE restlichen Schulden werden gelöscht
• Du bist komplett schuldenfrei – ein echter Neuanfang
Kosten: Die Verfahrenskosten (ca. 2.000–3.000€) können gestundet werden – du zahlst sie erst nach der Restschuldbefreiung.
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