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Privatinsolvenz

Krediteab 13 J.
Der letzte Ausweg bei Überschuldung: Nach 3 Jahren Wohlverhaltensphase bist du schuldenfrei. Harter Weg, aber ein Neuanfang. Kostenlose Beratung bei Caritas, Diakonie, AWO.

Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist der gesetzlich geregelte Weg aus der Überschuldung.

Der Ablauf:

1. Außergerichtliche Einigung (Pflicht):

• Zusammen mit einer Schuldnerberatung versuchst du, dich mit allen Gläubigern zu einigen
• Wenn die Einigung scheitert: Weiter zu Schritt 2

2. Insolvenzantrag beim Gericht:

• Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren
• Ein Treuhänder wird bestellt

3. Wohlverhaltensphase (3 Jahre):

• Du gibst den pfändbaren Teil deines Einkommens an den Treuhänder ab
• Pfändungsfreigrenze: ca. 1.410€/Monat (2026) – das behältst du
• Du musst dich um Arbeit bemühen

4. Restschuldbefreiung:

• Nach 3 Jahren: ALLE restlichen Schulden werden gelöscht
• Du bist komplett schuldenfrei – ein echter Neuanfang

Kosten: Die Verfahrenskosten (ca. 2.000–3.000€) können gestundet werden – du zahlst sie erst nach der Restschuldbefreiung.

Wusstest du? Seit 2020 dauert die Restschuldbefreiung nur noch 3 Jahre statt früher 6 Jahre. Das hat die Privatinsolvenz deutlich attraktiver gemacht – ca. 55.000 Menschen nutzen sie jährlich.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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