Sachbezüge
Sachbezüge sind geldwerte Vorteile die du neben deinem Gehalt vom Arbeitgeber erhältst (§8 EStG) – oft steuerlich begünstigt.
50€-Sachbezugsfreigrenze:
• Bis 50€ pro Monat komplett steuerfrei
• FREIGRENZE, nicht Freibetrag: Bei 50,01€ ist der GESAMTE Betrag steuerpflichtig!
• Beispiele: Gutscheine, Sachgeschenke, Tankgutscheine, Fitnessstudio-Zuschuss
• Nicht übertragbar auf den nächsten Monat
Die wichtigsten Sachbezüge:
Firmenwagen:
• Verbrenner: 1% des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil
• E-Auto (bis 100.000€ Listenpreis, ab 07/2025): Nur 0,25% – ein E-Auto mit 60.000€ Listenpreis: nur 150€/Monat Vorteil statt 600€ beim Verbrenner!
Jobticket (§3 Nr. 15 EStG):
• Seit 2019 komplett steuerfrei (zusätzlich zum Gehalt)
• Deutschlandticket als Jobticket: 25% AG-Rabatt möglich
• Gilt ZUSTÄTZLICH zur 50€-Sachbezugsfreigrenze
Essenszuschuss:
• Sachbezugswert Verpflegung: 4,40€/Mahlzeit
• AG-Zuschuss bis 3,10€ steuerfrei
• Gesamt bis 7,50€/Tag möglich
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