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Sachbezüge

Arbeitab 13 J.
Nicht-monetäre Leistungen vom Arbeitgeber: Firmenwagen, Jobticket, Essenszuschuss. Bis 50€/Monat steuerfrei (FREIGRENZE!). E-Auto-Firmenwagen: Nur 0,25% statt 1% – spart 150–200€ Steuern/Monat.

Sachbezüge sind geldwerte Vorteile die du neben deinem Gehalt vom Arbeitgeber erhältst (§8 EStG) – oft steuerlich begünstigt.

50€-Sachbezugsfreigrenze:

• Bis 50€ pro Monat komplett steuerfrei
FREIGRENZE, nicht Freibetrag: Bei 50,01€ ist der GESAMTE Betrag steuerpflichtig!
• Beispiele: Gutscheine, Sachgeschenke, Tankgutscheine, Fitnessstudio-Zuschuss
• Nicht übertragbar auf den nächsten Monat

Die wichtigsten Sachbezüge:

Firmenwagen:

Verbrenner: 1% des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil
E-Auto (bis 100.000€ Listenpreis, ab 07/2025): Nur 0,25% – ein E-Auto mit 60.000€ Listenpreis: nur 150€/Monat Vorteil statt 600€ beim Verbrenner!

Jobticket (§3 Nr. 15 EStG):

• Seit 2019 komplett steuerfrei (zusätzlich zum Gehalt)
• Deutschlandticket als Jobticket: 25% AG-Rabatt möglich
• Gilt ZUSTÄTZLICH zur 50€-Sachbezugsfreigrenze

Essenszuschuss:

• Sachbezugswert Verpflegung: 4,40€/Mahlzeit
• AG-Zuschuss bis 3,10€ steuerfrei
• Gesamt bis 7,50€/Tag möglich

Wusstest du? Ein E-Auto mit 60.000€ Listenpreis kostet als Firmenwagen nur 150€/Monat geldwerten Vorteil (0,25%). Ein vergleichbarer Verbrenner: 600€/Monat (1%). Das ist eine Netto-Steuerersparnis von ca. 150–200€ pro Monat – der Staat subventioniert E-Firmenwagen massiv.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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