Schuldenbremse
Die Schuldenbremse ist eine im Grundgesetz (Art. 109, 115) verankerte Begrenzung der Neuverschuldung:
Die Regel:
• Bund: Max. 0,35% des BIP neue Schulden pro Jahr (ca. 14 Mrd. Euro)
• Länder: Grundsätzlich keine neuen Schulden erlaubt
• Ausnahme: In „außergewöhnlichen Notsituationen“ (Pandemie, Naturkatastrophe) darf die Schuldenbremse ausgesetzt werden
Pro Schuldenbremse:
✅ Verhindert übermäßige Verschuldung auf Kosten zukünftiger Generationen
✅ Zwingt zu haushaltspolitischer Disziplin
✅ Deutschland hat dadurch eine relativ niedrige Schuldenquote (63% des BIP)
Contra Schuldenbremse:
❌ Verhindert dringend nötige Investitionen (Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung)
❌ Deutschland investiert im internationalen Vergleich zu wenig
❌ Schulden für Investitionen die später Wachstum bringen, sind „gute Schulden“
Die Debatte: Die Schuldenbremse war das meistdiskutierte Finanzthema der Bundestagswahl 2025. Ökonomen sind gespalten – es gibt gute Argumente auf beiden Seiten.
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