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Schwarzarbeit

Wirtschaftab 9 J.
Arbeit ohne Rechnung, ohne Steuern, ohne Sozialabgaben – für den Auftragnehmer UND den Auftraggeber strafbar. Strafen: Bis zu 500.000€. Und: Bei Schwarzarbeit hast du KEINE Gewährleistungsansprüche!

Schwarzarbeit ist die Erbringung von Leistungen unter Umgehung von Steuern und Sozialabgaben (§1 SchwarzArbG).

Was zählt als Schwarzarbeit?

• Handwerker bezahlen „bar ohne Rechnung“
• Putzkraft ohne Anmeldung beschäftigen
• Nebenjob nicht anmelden
• Sozialleistungen beziehen und gleichzeitig schwarz arbeiten

Strafen – für BEIDE Seiten:

Für den Auftragnehmer:

• Steuerhinterziehung: Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
• Bußgeld: Bis zu 500.000€
• Nachzahlung aller Steuern und Sozialabgaben + Zinsen

Für den Auftraggeber (DICH!):

• Bußgeld: Bis zu 50.000€
KEIN Gewährleistungsanspruch: Wenn der schwarze Handwerker pfuscht, hast du KEINEN Rechtsanspruch auf Nachbesserung (BGH-Urteil 2013!)
Kein Versicherungsschutz: Unfall auf deiner Baustelle = du haftest

Umfang in Deutschland:

• Geschätztes Volumen: Ca. 300–350 Milliarden Euro pro Jahr (~8% des BIP)
• Besonders betroffen: Bau, Gastronomie, Reinigung, Pflege
• Dem Staat entgehen jährlich Milliarden an Steuern und Sozialabgaben

Statt Schwarzarbeit:

Minijob: Putz-/Haushaltshilfe als Minijob anmelden (ab 14,60€ Pauschale/Monat)
Handwerkerleistungen absetzen: 20% der Arbeitskosten = bis 1.200€ Steuerermäßigung – die Rechnung lohnt sich!

Wusstest du? Das BGH-Urteil von 2013 war ein Paukenschlag: Wer Handwerker schwarz beschäftigt, verliert ALLE Gewährleistungsansprüche. Wenn der schwarze Klempner die Küche unter Wasser setzt, bleibst du auf dem Schaden sitzen – komplett ohne Rechtsanspruch.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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