Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist die Erbringung von Leistungen unter Umgehung von Steuern und Sozialabgaben (§1 SchwarzArbG).
Was zählt als Schwarzarbeit?
• Handwerker bezahlen „bar ohne Rechnung“
• Putzkraft ohne Anmeldung beschäftigen
• Nebenjob nicht anmelden
• Sozialleistungen beziehen und gleichzeitig schwarz arbeiten
Strafen – für BEIDE Seiten:
Für den Auftragnehmer:
• Steuerhinterziehung: Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
• Bußgeld: Bis zu 500.000€
• Nachzahlung aller Steuern und Sozialabgaben + Zinsen
Für den Auftraggeber (DICH!):
• Bußgeld: Bis zu 50.000€
• KEIN Gewährleistungsanspruch: Wenn der schwarze Handwerker pfuscht, hast du KEINEN Rechtsanspruch auf Nachbesserung (BGH-Urteil 2013!)
• Kein Versicherungsschutz: Unfall auf deiner Baustelle = du haftest
Umfang in Deutschland:
• Geschätztes Volumen: Ca. 300–350 Milliarden Euro pro Jahr (~8% des BIP)
• Besonders betroffen: Bau, Gastronomie, Reinigung, Pflege
• Dem Staat entgehen jährlich Milliarden an Steuern und Sozialabgaben
Statt Schwarzarbeit:
• Minijob: Putz-/Haushaltshilfe als Minijob anmelden (ab 14,60€ Pauschale/Monat)
• Handwerkerleistungen absetzen: 20% der Arbeitskosten = bis 1.200€ Steuerermäßigung – die Rechnung lohnt sich!
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