Stromsperre
Eine Stromsperre ist die Unterbrechung der Energieversorgung wegen unbezahlter Rechnungen (§19 StromGVV).
Wann darf gesperrt werden?
• Mindestrückstand: 100€ UND mindestens das Doppelte eines Monatsabschlags
• Androhung: 4 Wochen vorher schriftlich
• Erneute Information: 3 Tage vor der Sperrung
• Verhältnismäßigkeit: Keine Sperre bei unverhältnismäßigen Folgen
Kosten:
• Sperrung: Durchschnittlich 47€ (Spanne: 12–146€)
• Entsperrung: Durchschnittlich 50€ (Spanne: 10–132€)
• Gesamt: Ca. 100€ EXTRA – zusätzlich zu deinen Schulden
Wann darf NICHT gesperrt werden (Härteklausel):
• Gesundheitsgefahr: Kranke, Schwangere, Kleinkinder
• Aussicht auf Zahlung: Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du bald zahlst
• Offensichtlicher Abrechnungsfehler
Was du tun solltest:
• Sofort Ratenzahlung beantragen – der Versorger MUSS dir ein Formular dafür zuschicken
• Jobcenter/Sozialamt kontaktieren – kann Energieschulden als Darlehen übernehmen
• Verbraucherzentrale: Kostenlose Energieschuldenberatung
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