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Stromsperre

Alltagab 9 J.
Ab 100€ Rückstand und 2 verpassten Abschlägen darf der Versorger den Strom abstellen. Kosten: ca. 50€ Sperrung + 50€ Entsperrung. Du hast ein Recht auf Ratenzahlung – und der Versorger darf keine Gebühren dafür verlangen.

Eine Stromsperre ist die Unterbrechung der Energieversorgung wegen unbezahlter Rechnungen (§19 StromGVV).

Wann darf gesperrt werden?

• Mindestrückstand: 100€ UND mindestens das Doppelte eines Monatsabschlags
• Androhung: 4 Wochen vorher schriftlich
• Erneute Information: 3 Tage vor der Sperrung
• Verhältnismäßigkeit: Keine Sperre bei unverhältnismäßigen Folgen

Kosten:

• Sperrung: Durchschnittlich 47€ (Spanne: 12–146€)
• Entsperrung: Durchschnittlich 50€ (Spanne: 10–132€)
• Gesamt: Ca. 100€ EXTRA – zusätzlich zu deinen Schulden

Wann darf NICHT gesperrt werden (Härteklausel):

• Gesundheitsgefahr: Kranke, Schwangere, Kleinkinder
• Aussicht auf Zahlung: Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du bald zahlst
• Offensichtlicher Abrechnungsfehler

Was du tun solltest:

• Sofort Ratenzahlung beantragen – der Versorger MUSS dir ein Formular dafür zuschicken
• Jobcenter/Sozialamt kontaktieren – kann Energieschulden als Darlehen übernehmen
• Verbraucherzentrale: Kostenlose Energieschuldenberatung

Wusstest du? Das OLG Düsseldorf urteilte 2025: Bearbeitungsgebühren für Ratenzahlungsvereinbarungen sind unzulässig. Der Energieversorger darf KEINE zusätzlichen Kosten für die Ratenzahlung verlangen.
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📅 Stand: 17. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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