Trennungsjahr
Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Trennungszeit vor einer Scheidung.
Grundregeln:
• Mindestens 12 Monate Trennung vor Scheidungsantrag (§1566 BGB)
• „Getrennt leben“ = keine häusliche Gemeinschaft (getrennte Schlafzimmer, eigene Haushaltsführung)
• Trennung innerhalb der gleichen Wohnung ist möglich, aber schwer zu beweisen
• Ausnahme: Bei unzumutbarer Härte (Gewalt) ist Sofort-Scheidung möglich
Finanzielle Folgen im Trennungsjahr:
1. Steuerklassenwechsel:
• Im Trennungsjahr: Noch gemeinsame Veranlagung (III/V) möglich
• Ab 1. Januar des Folgejahres: Pflicht zum Wechsel auf Steuerklasse I (oder II bei Alleinerziehenden)
• Oft deutlich höhere Steuerlast!
2. Trennungsunterhalt:
• Der besserverdienende Partner muss ggf. Unterhalt zahlen
• Richtwert: 3/7 der Einkommensdifferenz
• Unterschied zum nachehelichen Unterhalt: Endet nicht automatisch
3. Gemeinsame Konten und Verträge:
• Gemeinschaftskonto sofort in Einzelkonten umwandeln
• Vollmachten widerrufen
• Mietvertrag klären (wer bleibt, wer geht?)
Kosten einer Scheidung:
• Einvernehmlich: 1.500–3.000€ (1 Anwalt reicht, der andere stimmt zu)
• Streitig: 5.000–20.000€+ (je 1 Anwalt pro Partner, Gutachten, Verhandlungen)
• Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten
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