Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich ist die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögenszuwachses bei Scheidung (§1363 ff. BGB).
Grundprinzip:
• Zugewinn = Endvermögen − Anfangsvermögen (jeweils bei Heirat vs. Scheidung)
• Wer den höheren Zugewinn hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen zahlen
Rechenbeispiel:
• Partner A: Anfangsvermögen 20.000€, Endvermögen 120.000€ → Zugewinn: 100.000€
• Partner B: Anfangsvermögen 5.000€, Endvermögen 25.000€ → Zugewinn: 20.000€
• Differenz: 100.000 − 20.000 = 80.000€
• Ausgleichsanspruch: 80.000 ÷ 2 = 40.000€ von A an B
Was zählt zum Zugewinn?
• Ersparnisse, Wertpapiere, Immobilien (Wertsteigerung)
• Betriebsvermögen, Lebensversicherungen
• NICHT: Erbschaften und Schenkungen (zählen zum Anfangsvermögen)
• NICHT: Schulden über den Zugewinn hinaus (negativer Zugewinn = 0)
Schutz durch Ehevertrag:
• Gütertrennung: Kein Zugewinnausgleich (jeder behält seins)
• Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Bestimmte Vermögenswerte ausschließen (z.B. Firmenbeteiligung)
• Kosten Ehevertrag: Ab ca. 500€ (Notar, abhängig vom Vermögen)
📚 Zugewinnausgleich verstanden?
Vertiefe dein Finanzwissen mit 60 kostenlosen Lernmodulen und 16 Rechnern.
📚 Zu den Lernpfaden →Das könnte dich auch interessieren