Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand in Deutschland – gilt automatisch ab Eheschließung ohne Ehevertrag (§§1363 ff. BGB).
Das größte Missverständnis:
• Zugewinngemeinschaft bedeutet NICHT, dass alles beiden gehört
• Jeder verwaltet sein eigenes Vermögen
• Erst bei Scheidung oder Tod wird der Zugewinn ausgeglichen
Was ist Zugewinn?
• Zugewinn = Endvermögen − Anfangsvermögen
• Wer während der Ehe MEHR Vermögen aufgebaut hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen zahlen
Was ist KEIN Zugewinn:
• Vermögen das vor der Ehe vorhanden war (Anfangsvermögen)
• Erbschaften und Schenkungen während der Ehe (§1374 Abs. 2 BGB)
• Persönliche Gegenstände
Zugewinngemeinschaft vs. Gütertrennung:
• Zugewinngemeinschaft: Zugewinnausgleich bei Scheidung, erhöhte Erbquote (+1/4)
• Gütertrennung: Kein Ausgleich, unveränderte Erbquote – nur per Ehevertrag (Notar!)
• Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Zugewinn nur bei Tod, nicht bei Scheidung – beliebt bei Unternehmern
Verfügungsbeschränkungen (§1365 BGB):
• Ein Partner darf nicht über sein Vermögen im Ganzen verfügen ohne Zustimmung des anderen
• Haushaltsgegenstäände: Keine einseitige Veräußerung
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