Scheidung Kosten
Die Kosten einer Scheidung hängen davon ab, ob sich die Partner einig sind oder streiten.
Pflichtkosten (immer):
• Gerichtskosten: Abhängig vom Verfahrenswert (= 3 Monats-Nettoeinkommen beider Partner)
• Mindestens 1 Anwalt: Antragsteller MUSS einen Anwalt haben (Anwaltszwang)
• Versorgungsausgleich: Automatisch, Kosten inkludiert
Kostenbeispiele:
Einvernehmliche Scheidung (1 Anwalt):
• Verfahrenswert 10.000€: Anwalt ~1.100€ + Gericht ~300€ = ~1.400€
• Verfahrenswert 20.000€: Anwalt ~1.700€ + Gericht ~500€ = ~2.200€
• Verfahrenswert 40.000€: Anwalt ~2.800€ + Gericht ~750€ = ~3.550€
Streitige Scheidung (2 Anwälte + Folgesachen):
• 2 Anwälte: Kosten verdoppeln sich
• Plus Folgesachen: Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht – JEDE Folgesache hat eigenen Verfahrenswert
• Realistische Gesamtkosten: 5.000–20.000€+
Verfahrenskostenhilfe (VKH):
• Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten
• Einkommensgrenze: ca. 1.400€ netto (bereinigt)
• Teilweise Ratenzahlung möglich
• Antrag: Beim Familiengericht + Einkommensnachweise
Spartipps:
• Einvernehmlich: Ein Anwalt reicht (der andere Partner stimmt zu)
• Online-Scheidung: Seriöse Anbieter ab ~1.000€ (Anwalt arbeitet online)
• Mediation: Bei Streitpunkten oft günstiger als Gericht (300–500€/Sitzung)
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