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Unterhaltspflicht

Rechtab 13 J.
Eltern müssen für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen (auch nach Trennung). Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: 437–1.059€/Monat je nach Alter und Einkommen.

Die Unterhaltspflicht bedeutet, dass Eltern für die Lebenskosten ihrer Kinder aufkommen müssen – auch nach Trennung oder Scheidung.

Düsseldorfer Tabelle (2026, Mindestunterhalt):

0–5 Jahre: 480€/Monat
6–11 Jahre: 551€/Monat
12–17 Jahre: 645€/Monat
Ab 18 Jahre: 689€/Monat (volljährige Kinder in Ausbildung)

Die Höhe steigt mit dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Das Kindergeld (250€) wird zur Hälfte angerechnet.

Elternunterhalt: Auch Kinder können für die Pflege ihrer Eltern herangezogen werden – allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000€ (seit 2020).

Wusstest du? In Deutschland leben ca. 2,7 Millionen Alleinerziehende. Jeder dritte bekommt keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil. Der Staat springt mit Unterhaltsvorschuss ein (max. 484€/Monat).
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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