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Unterhaltspflicht
Rechtab 13 J.
Eltern müssen für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen (auch nach Trennung). Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: 437–1.059€/Monat je nach Alter und Einkommen.
Die Unterhaltspflicht bedeutet, dass Eltern für die Lebenskosten ihrer Kinder aufkommen müssen – auch nach Trennung oder Scheidung.
Düsseldorfer Tabelle (2026, Mindestunterhalt):
• 0–5 Jahre: 480€/Monat
• 6–11 Jahre: 551€/Monat
• 12–17 Jahre: 645€/Monat
• Ab 18 Jahre: 689€/Monat (volljährige Kinder in Ausbildung)
Die Höhe steigt mit dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Das Kindergeld (250€) wird zur Hälfte angerechnet.
Elternunterhalt: Auch Kinder können für die Pflege ihrer Eltern herangezogen werden – allerdings erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000€ (seit 2020).
Wusstest du? In Deutschland leben ca. 2,7 Millionen Alleinerziehende. Jeder dritte bekommt keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil. Der Staat springt mit Unterhaltsvorschuss ein (max. 484€/Monat).
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