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Ummeldung

Alltag
Nach einem Umzug musst du dich innerhalb von 14 Tagen beim Bürgeramt ummelden – sonst drohen bis zu 1.000€ Bußgeld. Du brauchst eine Wohnungsgeber­bestätigung deines Vermieters.

Die Ummeldung ist eine gesetzliche Pflicht nach jedem Umzug (§17 BMG).

Frist und Bußgeld:

14 Tage nach Einzug in die neue Wohnung
• Bußgeld bei Versäumnis: Bis zu 1.000€ (§54 BMG)
• In der Praxis: Wenige Tage Verspätung meist 0–30€, bei Monaten 35–800€

Was du brauchst:

Personalausweis oder Reisepass
Wohnungsgeber­bestätigung (Vermieter muss sie innerhalb 2 Wochen ausstellen)
Anmeldeformular (vorab online ausfüllen spart Zeit)

Was sich nach der Ummeldung alles ändert:

Finanzamt: Automatische Zuordnung über Melderegister
Kfz-Zulassung: Ummeldung bei der Zulassungsstelle nötig
Bank, Versicherungen, Arbeitgeber: Eigenständig informieren!
Post: Nachsendeantrag stellen (6 Monate: 29€, 12 Monate: 38€)
Rundfunkbeitrag: Neue Adresse melden

Zweitwohnsitz:

• Bei Aufenthalt ab 6 Monaten besteht volle Meldepflicht
• Manche Städte erheben eine Zweitwohnungssteuer (5–18% der Jahreskaltmiete)

Wusstest du? Die Meldepflicht für den Zweitwohnsitz ist identisch mit der für den Hauptwohnsitz – viele glauben fälschlicherweise, der Nebenwohnsitz müsse nicht gemeldet werden. Scheinanmeldungen durch Vermieter kosten bis zu 50.000€ Bußgeld.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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