Ummeldung
Die Ummeldung ist eine gesetzliche Pflicht nach jedem Umzug (§17 BMG).
Frist und Bußgeld:
• 14 Tage nach Einzug in die neue Wohnung
• Bußgeld bei Versäumnis: Bis zu 1.000€ (§54 BMG)
• In der Praxis: Wenige Tage Verspätung meist 0–30€, bei Monaten 35–800€
Was du brauchst:
• Personalausweis oder Reisepass
• Wohnungsgeberbestätigung (Vermieter muss sie innerhalb 2 Wochen ausstellen)
• Anmeldeformular (vorab online ausfüllen spart Zeit)
Was sich nach der Ummeldung alles ändert:
• Finanzamt: Automatische Zuordnung über Melderegister
• Kfz-Zulassung: Ummeldung bei der Zulassungsstelle nötig
• Bank, Versicherungen, Arbeitgeber: Eigenständig informieren!
• Post: Nachsendeantrag stellen (6 Monate: 29€, 12 Monate: 38€)
• Rundfunkbeitrag: Neue Adresse melden
Zweitwohnsitz:
• Bei Aufenthalt ab 6 Monaten besteht volle Meldepflicht
• Manche Städte erheben eine Zweitwohnungssteuer (5–18% der Jahreskaltmiete)
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