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Verlustverrechnung

Steuernab 13 J.
Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Gewinnen verrechnen und so Steuern sparen. Aber Achtung: Für Aktien und andere Wertpapiere gibt es getrennte Verlustverrechnungstöpfe.

Verlustverrechnung bedeutet, Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen zu verrechnen, um die Steuerlast zu senken.

Die zwei Verlustverrechnungstöpfe:

1. Aktien-Topf:

• Verluste aus Aktienverläufen können NUR mit Gewinnen aus Aktienverläufen verrechnet werden
• Nicht mit Dividenden, Zinsen, ETF-Gewinnen oder sonstigen Gewinnen!

2. Sonstiger Topf:

• Verluste aus ETFs, Fonds, Anleihen, Zinsen, Optionen
• Kann mit ALLEN Kapitalerträgen verrechnet werden (auch Dividenden und Zinsen)

Sonderregelung Termingeschäfte (umstritten!):

Seit 2021: Verluste aus Termingeschäften (Optionen, Futures, CFDs) können nur bis 20.000€ pro Jahr verrechnet werden. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich umstritten – der BFH hat sie dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Az. VIII R 11/22).

Verlustverrechnung über mehrere Broker:

• Innerhalb eines Brokers: Automatisch
• Über mehrere Broker: Nur über die Steuererklärung
• Dafür: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beim Broker beantragen!

Verlustvortrag: Nicht verrechnete Verluste werden vom Broker automatisch ins nächste Jahr übertragen (unbegrenzt). Du kannst sie also später verrechnen.

Wusstest du? Wenn du bei mehreren Brokern Depots hast, musst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Vergisst du das, bleiben die Verluste beim alten Broker „gefangen“ und können nicht in der Steuererklärung verrechnet werden.
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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