Verlustverrechnung
Verlustverrechnung bedeutet, Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen zu verrechnen, um die Steuerlast zu senken.
Die zwei Verlustverrechnungstöpfe:
1. Aktien-Topf:
• Verluste aus Aktienverläufen können NUR mit Gewinnen aus Aktienverläufen verrechnet werden
• Nicht mit Dividenden, Zinsen, ETF-Gewinnen oder sonstigen Gewinnen!
2. Sonstiger Topf:
• Verluste aus ETFs, Fonds, Anleihen, Zinsen, Optionen
• Kann mit ALLEN Kapitalerträgen verrechnet werden (auch Dividenden und Zinsen)
Sonderregelung Termingeschäfte (umstritten!):
Seit 2021: Verluste aus Termingeschäften (Optionen, Futures, CFDs) können nur bis 20.000€ pro Jahr verrechnet werden. Diese Regelung ist verfassungsrechtlich umstritten – der BFH hat sie dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Az. VIII R 11/22).
Verlustverrechnung über mehrere Broker:
• Innerhalb eines Brokers: Automatisch
• Über mehrere Broker: Nur über die Steuererklärung
• Dafür: Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beim Broker beantragen!
Verlustvortrag: Nicht verrechnete Verluste werden vom Broker automatisch ins nächste Jahr übertragen (unbegrenzt). Du kannst sie also später verrechnen.
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