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Vormundschaft

Rechtab 13 J.
Wer entscheidet über dein Kind, wenn beide Eltern ausfallen? Ohne Regelung bestimmt das Familiengericht – und wählt vielleicht nicht, wen du dir wünschst. Lösung: Sorgerechtliche Verfügung hinterlegen.

Die Vormundschaft regelt, wer die rechtliche Vertretung und Fürsorge für ein minderjähriges Kind übernimmt, wenn die Eltern dazu nicht mehr in der Lage sind (§1773 ff. BGB).

Wann greift Vormundschaft?

• Beide Eltern verstorben
• Beiden Eltern wurde das Sorgerecht entzogen
• Eltern dauerhaft handlungsunfähig (Koma, schwere Krankheit)
• Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Wer wird Vormund?

Mit sorgerechtlicher Verfügung: Die von den Eltern benannte Person
Ohne Verfügung: Das Familiengericht wählt – oft Verwandte, aber nicht garantiert
Notfall: Jugendamt als Amtsvormund (bei ca. 65.000 Kindern in Deutschland)

Sorgerechtliche Verfügung:

Handschriftlich verfassen (wie ein Testament)
• Datum und Unterschrift BEIDER Eltern
• Beim Nachlassgericht hinterlegen (Kosten: 75€)
• Benennung des gewünschten Vormunds + Ersatzvormund
• Auch: Ausschluss bestimmter Personen möglich

Pflichten des Vormunds:

• Persönliche Fürsorge (Wohnung, Schule, Gesundheit)
• Vermögensverwaltung (Gericht überwacht)
• Jährliche Berichtspflicht an das Familiengericht
• Genehmigungspflicht bei größeren Entscheidungen

Wusstest du? Ca. 65.000 Kinder in Deutschland stehen unter Amtsvormundschaft des Jugendamts. In den meisten Fällen hätten die Eltern das verhindern können – mit einer sorgerechtlichen Verfügung, die 10 Minuten dauert und nichts kostet.
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