Vormundschaft
Die Vormundschaft regelt, wer die rechtliche Vertretung und Fürsorge für ein minderjähriges Kind übernimmt, wenn die Eltern dazu nicht mehr in der Lage sind (§1773 ff. BGB).
Wann greift Vormundschaft?
• Beide Eltern verstorben
• Beiden Eltern wurde das Sorgerecht entzogen
• Eltern dauerhaft handlungsunfähig (Koma, schwere Krankheit)
• Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Wer wird Vormund?
• Mit sorgerechtlicher Verfügung: Die von den Eltern benannte Person
• Ohne Verfügung: Das Familiengericht wählt – oft Verwandte, aber nicht garantiert
• Notfall: Jugendamt als Amtsvormund (bei ca. 65.000 Kindern in Deutschland)
Sorgerechtliche Verfügung:
• Handschriftlich verfassen (wie ein Testament)
• Datum und Unterschrift BEIDER Eltern
• Beim Nachlassgericht hinterlegen (Kosten: 75€)
• Benennung des gewünschten Vormunds + Ersatzvormund
• Auch: Ausschluss bestimmter Personen möglich
Pflichten des Vormunds:
• Persönliche Fürsorge (Wohnung, Schule, Gesundheit)
• Vermögensverwaltung (Gericht überwacht)
• Jährliche Berichtspflicht an das Familiengericht
• Genehmigungspflicht bei größeren Entscheidungen
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