Gift tax
Die Schenkungsteuer besteuert Vermögensübertragungen zu Lebzeiten – und funktioniert praktisch identisch zur Erbschaftsteuer.
Freibeträge (pro Schenker an pro Beschenkten, alle 10 Jahre):
• Ehepartner: 500.000€
• Kinder: 400.000€
• Enkel: 200.000€
• Geschwister: 20.000€
• Nicht verwandt: 20.000€
Der große Vorteil gegenüber Erbschaft:
Die Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre! Das bedeutet: Du kannst deinem Kind alle 10 Jahre 400.000€ steuerfrei schenken. Über 30 Jahre: 1,2 Millionen – komplett steuerfrei.
Strategie: Früh anfangen! Eltern mit größerem Vermögen sollten ab 40–50 mit regelmäßigen Schenkungen beginnen. So lässt sich ein Großteil des Vermögens steuerfrei übertragen.
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