Aide juridictionnelle
Prozesskostenhilfe (PKH) ist staatliche Unterstützung für die Kosten eines Rechtsstreits. Sie stellt sicher, dass auch Menschen mit wenig Geld Zugang zu Gerichten haben.
Wer bekommt PKH? Jeder, der die Gerichts- und Anwaltskosten nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen aufbringen kann UND dessen Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Was wird übernommen? Gerichtskosten und Anwaltskosten – teilweise komplett, teilweise als zinsloses Darlehen (Ratenzahlung).
Wie beantragen? Beim zuständigen Gericht, mit Formular und Einkommensnachweisen. Der Anwalt hilft beim Antrag – die Erstberatung dafür kostet max. 190€ (auch diese kann per Beratungshilfe übernommen werden).
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