Abschreibung (AfA)
Abschreibung (AfA = Absetzung für Abnutzung) bedeutet, die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer verteilt als Betriebsausgabe steuerlich geltend zu machen.
Grundprinzip:
Ein Firmenwagen für 60.000€ wird nicht komplett im Kaufjahr abgesetzt, sondern über die Nutzungsdauer (6 Jahre) verteilt: 10.000€ pro Jahr.
Wichtige Abschreibungsmethoden:
1. Lineare Abschreibung (Standard):
• Gleichmäßig über die Nutzungsdauer
• 60.000€ ÷ 6 Jahre = 10.000€/Jahr
2. Degressive Abschreibung (wieder eingeführt 2023):
• Höhere Abschreibung in den ersten Jahren
• Aktuell max. das Doppelte der linearen AfA, höchstens 20%
• Gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, Fahrzeuge)
Wichtige Nutzungsdauern (AfA-Tabelle):
• Computer/Laptop: 1 Jahr (Sofortabschreibung seit 2021!)
• Smartphone: 5 Jahre
• Büromöbel: 13 Jahre
• Pkw: 6 Jahre
• Wohngebäude: 50 Jahre (2% linear) oder 33 Jahre (3% ab Baujahr 2023)
• Gewerbe-Immobilie: 33 Jahre (3%)
Sonderabschreibung §7g EStG:
Kleine Unternehmen (Gewinn <200.000€) können zusätzlich 40% im ersten Jahr abschreiben – plus den normalen AfA-Betrag. Extrem vorteilhaft für Investitionen.
Für Privatpersonen: Auch Vermieter nutzen AfA. Eine Eigentumswohnung (Baujahr 2024, 300.000€ Gebäudewert) bringt 9.000€/Jahr AfA = weniger Steuern auf Mieteinnahmen.
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