Betriebsausgaben
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§4 Abs. 4 EStG). Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast.
Voll abzugsfähige Betriebsausgaben:
• Büromaterial: Drucker, Papier, Stifte
• Hardware: Laptop, Monitor, Smartphone (bei beruflicher Nutzung)
• Software: Office, Adobe, Buchhaltung
• Internet & Telefon: Anteilig bei Mischnutzung
• Miete: Büro oder häusliches Arbeitszimmer (1.260€/Jahr Pauschale)
• Weiterbildung: Kurse, Bücher, Konferenzen
• Versicherungen: Berufshaftpflicht, Rechtsschutz (beruflich)
Teilweise abzugsfähig:
• Bewirtung: Geschäftsessen zu 70% (mit Beleg und Teilnehmer-Dokumentation)
• Geschenke an Geschäftspartner: Max. 50€ pro Person/Jahr
• Firmenwagen: 1%-Regelung oder Fahrtenbuch
• Arbeitszimmer: Voll, wenn Mittelpunkt der Tätigkeit; sonst 1.260€ Pauschale
Fahrtkosten:
• Dienstreisen: 0,30€/km (eigener Pkw) oder tatsächliche Kosten
• Verpflegungspauschale: 14€ (8–24h Abwesenheit), 28€ (über 24h)
NICHT abzugsfähig:
• Private Ausgaben (auch wenn vom Firmenkonto gezahlt)
• Geldbußen und Strafen
• Spenden (diese laufen über Sonderausgaben)
• Unangemessene Ausgaben (Luxus-Firmenwagen für Kleinunternehmer)
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