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Betriebsausgaben

Steuernab 9 J.
Ausgaben die durch den Betrieb veranlasst sind und den Gewinn (und damit die Steuerlast) mindern. Vom Laptop über Fahrtkosten bis zum Geschäftsessen – alles was betrieblich nötig ist.

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§4 Abs. 4 EStG). Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast.

Voll abzugsfähige Betriebsausgaben:

Büromaterial: Drucker, Papier, Stifte
Hardware: Laptop, Monitor, Smartphone (bei beruflicher Nutzung)
Software: Office, Adobe, Buchhaltung
Internet & Telefon: Anteilig bei Mischnutzung
Miete: Büro oder häusliches Arbeitszimmer (1.260€/Jahr Pauschale)
Weiterbildung: Kurse, Bücher, Konferenzen
Versicherungen: Berufshaftpflicht, Rechtsschutz (beruflich)

Teilweise abzugsfähig:

Bewirtung: Geschäftsessen zu 70% (mit Beleg und Teilnehmer-Dokumentation)
Geschenke an Geschäftspartner: Max. 50€ pro Person/Jahr
Firmenwagen: 1%-Regelung oder Fahrtenbuch
Arbeitszimmer: Voll, wenn Mittelpunkt der Tätigkeit; sonst 1.260€ Pauschale

Fahrtkosten:

Dienstreisen: 0,30€/km (eigener Pkw) oder tatsächliche Kosten
Verpflegungspauschale: 14€ (8–24h Abwesenheit), 28€ (über 24h)

NICHT abzugsfähig:

• Private Ausgaben (auch wenn vom Firmenkonto gezahlt)
• Geldbußen und Strafen
• Spenden (diese laufen über Sonderausgaben)
• Unangemessene Ausgaben (Luxus-Firmenwagen für Kleinunternehmer)

Wusstest du? Bei Bewirtungskosten darfst du nur 70% absetzen – aber du musst auf dem Beleg notieren, WER eingeladen wurde, WARUM und über WAS ihr gesprochen habt. Fehlt die Dokumentation, akzeptiert das Finanzamt GAR NICHTS.
Fehlt etwas oder geht es besser?
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📅 Stand: 10. Juli 2026✔️ Redaktionell geprüftÜber SaveFoxyFAQFehler melden? Im Lexikon mitmachen

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